Neuss Polizei muss bei Terrorgefahr Hafenstraßen kontrollieren

Neuss · Bei Terrorgefahr müssen öffentliche Straßen in Hafenanlagen von der Polizei und nicht vom Eigentümer kontrolliert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Donnerstag auf Klage der Neuss-Düsseldorfer Häfen entschieden (Az. 6 K 254/11).

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte von der Hafengesellschaft verlangt, bei Terroralarm auf eigene Kosten Zugangskontrollen durchzuführen oder Straßensperren zu errichten. Dazu könne das Unternehmen nicht verpflichtet werden, entschied das Gericht laut Mitteilung.

Die Pflicht zur Gefahrenvorsorge erstrecke sich nicht auf Einrichtungen, die dem Eigentümer nicht gehörten. Die Straßen im Hafen dürften wie andere öffentlichen Wege nur von Polizei- oder Zollbeamten kontrolliert werden.

Gegen die Entscheidung ist Berufung beim Oberlandesgericht NRW möglich.

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