Neuss Polizei geht gegen illegale Spielhöllen vor

Neuss · Illegales Glücksspiel ist auch in Neuss zuhause. Die Spielhölle, die jetzt in einem Gerichtsverfahren eine Rolle spielt, war schon 2009 ausgehoben worden. Auch aktuell beobachtet die Polizei mehrere verdächtige Objekte.

 Die Polizei hat es schwer, Pokerrunden, in denen illegal um Geld gezockt wird, verbotenes Glücksspiel nachzuweisen. Denn liegen nur Jetons auf dem Tisch, können die auch als reines Spielgeld ausgegeben werden.

Die Polizei hat es schwer, Pokerrunden, in denen illegal um Geld gezockt wird, verbotenes Glücksspiel nachzuweisen. Denn liegen nur Jetons auf dem Tisch, können die auch als reines Spielgeld ausgegeben werden.

Foto: Klaus Dieter Stade

Die Spielhölle an der Gladbacher Straße, die jetzt in einem Raubprozess vor dem Düsseldorfer Landgericht eine Rolle spielt, hat schon früher Polizei und Ordnungsbehörden beschäftigt. 2010 glaubte die Stadtverwaltung, dem illegalen Glücksspiel in dem "Vereinsheim" genannten Gebäude einen Riegel vorgeschoben zu haben, doch haben die Zocker das offensichtlich unterwandert. Denn im Mai 2012, so gaben zwei hochverschuldete Spieler jetzt vor Gericht zu, überfielen sie diesen Club.

Das Beispiel zeigt: Das illegale Glücksspiel ist auch in Neuss zuhause. Und es verdeutlich, wie schwer es Behörden bei Ermittlungen und mit Verboten in diesem Milieu haben. "Wir beobachten verschiedene Objekte", bestätigt Polizeisprecher Hans-Willi Arnold, dass Spielhöllen auch aktuell ein Thema sind. Welche und wo, gibt die Polizei nicht preis — aus ermittlungstaktischen Gründen. Ein großes Problem sieht die Polizei nicht, doch muss Arnold zugeben: Diese Straftatbestände sind schwer aufzuklären, auch weil die Aussagebereitschaft der Beteiligten nicht sehr groß ist. "Ein dunkles Feld", so Arnold. "Wir gehen jedem Hinweis nach."

Das gilt auch für das Gerücht, die Schüsse, die ein unbekannter Mann vor genau einem Monat in einer Pizzeria in Weckhoven abgefeuert hatte, könnten im Zusammenhang mit einer illegalen Spielhölle stehen. Schließlich war nur zwei Monate zuvor ein Einbruch in das Lokal verübt und — nach Angaben der Besitzerin — ein Tresor aufgeschweißt worden. Um den verlorenen Spieleinsatz zurückzuholen? In diesem konkreten Fall betont Arnold, hätten sich keine Hinweise auf eine Spielhölle ergeben. Man ermittle noch in alle Richtungen, auch Schutzgelderpressung sei als Tatmotiv noch nicht ausgeschlossen.

Manchmal aber führen Hinweise auch auf die Spur von Tätern. Das Objekt an der Gladbacher Straße, das jetzt Thema im Gerichtsverfahren ist, sei schon vorher von der Polizei tangiert worden, berichtet Arnold. Das war 2009, als die Polizei nach verdeckten Ermittlungen zugriff und bei einer Durchsuchung Beweismaterial sichern konnte, das zu Bewährungsstrafen für den Betreiber und zwei der Gäste reichte.

Auch das Bauordnungsamt kennt das Objekt. Als es dem Hinweis auf eine illegale Benutzung des kleinen Gebäudes, das baurechtlich für die Nutzung eines Autohandels genehmigt war, als Zockerhöhle nachging, stellte das Bauordnungsamt fest, so Pressesprecher Peter Fischer, dass der Besitzer einen "Poker"-Verein gegründet hatte und "nur" vereinsmäßiges Pokerspielen stattfinden lassen wollte. Das wurde untersagt, weil die Stadt auch keine Nutzung als Vereinsheim genehmigen konnte (oder wollte?). Der Besitzer habe seinen Verein "abmelden" und die Nutzung einstellen wollen, berichtet Fischer — er hielt sich aber nicht daran. Ein halbes Jahr später traf die Polizei erneut auf Pokerrunden.

Illegales Glücksspiel, so Arnold, sei schwer zu beweisen. Denn liegen keine Geldscheine auf dem Tisch, sondern Jetons, nennt er ein Beispiel, könnte behauptet werden, es werde nur um Spielgeld gepokert. "Und die Jetons", so Arnold, "gibt es im Spielzeugladen."

(NGZ)
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