Neuss Pflegetreff diskutiert über neue Patientenrechte
Neuss · Mangelnde Pflege in Altenheimen, Behandlungsfehler im Krankenhaus, schlechte Beratung in der Arztpraxis – die Liste der Kritik, die Patienten und Pflegebedürftige üben, ist lang.
Mangelnde Pflege in Altenheimen, Behandlungsfehler im Krankenhaus, schlechte Beratung in der Arztpraxis — die Liste der Kritik, die Patienten und Pflegebedürftige üben, ist lang.
Doch nur wenige von ihnen wissen, an wen sie sich in solchen Fällen wenden können. Die Bundesregierung plant nun, Patienten mit einem neuen Gesetz über ihre Rechte zu informieren. Das sogenannte Patientenrechtegesetz war auch das Thema beim 14. Pflegetreff des Selbsthilfenetzwerks "Pro Pflege".
Etwa 150 Zuhörer waren nach Erfttal gekommen, um mit Fachleuten über die Situation zu diskutieren. Hermann Gröhe, Generalsekretär der CDU Deutschlands, lobte nach seinem Grußwort ausdrücklich das Engagement des Selbsthilfenetzwerks.
Alle Referenten — darunter Wolfgang Zöller, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, Rudolf Henke, Vorsitzender des Ärzteverbandes "Marburger Bund" und der Rechtsanwalt Wolfgang Schuldzinski — waren sich in einem Punkt einig: Rechte und Pflichten von Ärzten und Patienten müssen gesetzlich besser verankert werden.
Zwar sind Patientenrechte bereits in Gesetzen festgeschrieben; doch genau das ist das Problem: Für einen juristischen Laien ist dieses Wirrwarr schwer zu überblicken. Das neue Gesetz setzt dort an: So sollen in einem sogenannten Behandlungsvertrag die Rechte und Pflichten von Ärzten und Patienten herausgestellt werden.
Das Aufklärungsgespräch gehört ebenso dazu wie der Einblick in die Patientenakte. Um eventuelle Fehler besser nachvollziehen zu können, ist geplant, Unterlagen, die die Pflege dokumentieren, leichter zugänglich zu machen. Bei Verdacht auf Behandlungsfehler sollen die Krankenkassen den Patienten unterstützen.
Auf ein anderes Problem wies Guido Stark, Vorsitzender des Kölner Whistleblower-Netzwerks, hin: Aus Angst, ihre Arbeit zu verlieren, weisen Ärzte oder Pfleger oft nicht auf Missstände in ihren Krankenhäusern oder Heimen hin. Da dies jedoch wichtig sei, um Mängel in der Pflege zu erkennen, sollten die Informanten — Whistleblower genannt — besonders geschützt werden.
Mehr Rechte für die Angehörigen Pflegebedürftiger forderte Brigitte Bührlen, Vorsitzende der "Stiftung pflegender Angehöriger". Vor allem in den Heimbeiräten stationärer Pflegeeinrichtungen hätten sie zu wenig Mitspracherecht.