Neuss Obdachlose müssen jetzt Anträge zur Wahl stellen

Neuss · Auch Obdachlose haben ein Wahlrecht – darauf weist die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe hin. Sie müssen sich allerdings ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Auch Obdachlose haben ein Wahlrecht — darauf weist die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe hin. Sie müssen sich allerdings ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.

"Auch wer keine feste Adresse hat, darf wählen", bestätigt Stadtsprecher Peter Fischer. Allerdings müssten die Wohnungslosen den Nachweis erbringen, dass sie deutsche Staatsangehörige sind, und dass sie überwiegend in Neuss leben. Den Wohnort können etwa die Neusser Schlafstellen mit einem Anschreiben bestätigen. Das sind in der Quirinusstadt etwa die "Hin und Herberge" oder das "Haus Lebensbrücke". "Mit der Bescheinigung können die Betroffenen dann im Wahlamt der Stadt vorsprechen", erläutert Fischer. Stichtag dafür ist der 1. September — danach sei die Eintragung ins Wählerverzeichnis nur noch in Ausnahmefällen möglich, so der Stadtsprecher. Dafür können sich auch Wohnungslose für die Briefwahl registrieren lassen, "das Wahlamt stellt die Unterlagen aus", so Fischer mit Blick auf die Bundestagswahl am 22. September.

In NRW leben laut Angaben des Landessozialministeriums rund 12 000 obdachlose Menschen. Für sie setzt sich die Wohnungslosenhilfe ein. Der Verband appelliert auch an die Beratungsstellen der Kommunen. Die sollen sich dafür einsetzen, dass Obdachlose auf ihr Wahlrecht bestehen. Wie der Verband mitteilt, können soziale Einrichtungen Sammelanträge ans Wahlamt einreichen. Die Anträge müssen von allen aufgeführten Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort