Neuss Norfer Supermarktgegner unterliegen in letzter Instanz

Neuss · Der Lebensmittelmarkt am Lessingplatz in Norf kann fertiggestellt und Ende April in Betrieb genommen werden. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) entschieden, das sich dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf anschloss und die Klagen von sechs Anliegern gegen die Baugenehmigung letztinstanzlich zurückwies.

Neuss: Norfer Supermarktgegner unterliegen in letzter Instanz
Foto: Woitschützke, Andreas (woi)

Die Entscheidung in einem parallel angestrengten Normenkontrollverfahren, das sich auf den Prozess zur Erarbeitung des grundlegenden Bebauungsplanes bezieht, ist zwar noch nicht gefallen. Allerdings, so betont Andreas Galland als Leiter des Bauverwaltungsamtes, hatte das Oberverwaltungsgericht auch in dieser Sache festgestellt, dass "der Bebauungsplan materiell wirksam ist". Die Beanstandung - eine fehlende Umwelt-Verträglichkeitsprüfung - solle nun geheilt werden. Dazu muss der Bebauungsplan noch einmal in die Offenlegung und per Satzung neu gefasst werden.

Gegen die im September 2014 erteilte Baugenehmigung hatten sechs Nachbarn geklagt. Ihr Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, der aufschiebende Wirkung gehabt hätte, blieb in zwei Instanzen erfolglos, so dass der Investor im Juli 2015 mit dem Bau begann. Im September dann wies das Verwaltungsgericht die Klagen auch in der Hauptsache ab. Die Rechte der Nachbarn würden durch die erteilte Baugenehmigung nicht verletzt, urteilte die Kammer. Vier der Kläger ließen diese Bewertung durch das OVG überprüfen, wollten die Aufhebung der Baugenehmigung erreichen. Ohne Erfolg, wie Stadtsprecher Michael Kloppenburg mitteilt. Mit den nun ergangenen Beschlüssen ist die juristische Auseinandersetzung um den Supermarkt abgeschlossen. Weitere Rechtsmittel sind nicht gegeben.

(-nau)
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