Neuss Noch mehr Platz für Windkraft

Neuss · Immer mehr Investoren wollen Windkraftanlagen in Neuss errichten. Um diese Anfragen kanalisieren zu können, sollen Konzentrationsflächen in Röckrath, Hoisten und Allerheiligen ausgewiesen werden. Die Politik ist gespalten.

 Baustelle Energiewende: Der Gesetzgeber fordert, dass die Kommunen der Windenergieerzeugung ausreichend Raum bieten.

Baustelle Energiewende: Der Gesetzgeber fordert, dass die Kommunen der Windenergieerzeugung ausreichend Raum bieten.

Foto: L. Berns

Die Stadtwerke sind mit ihrem Vorhaben, in Neuss zwei Windkraftanlagen zu errichten, schon längst nicht mehr alleine. Verschiedene Anlagenbetreiber sind nach Auskunft der Stadt mit diesem Wunsch schon im Rathaus vorstellig geworden. Vollständig werde man solche Anlagen nicht aus dem Stadtgebiet heraushalten können, heißt es mit Blick auf geltendes Recht aus dem Planungsamt. Gestützt auf ein Gutachten des Büros Ökoplan aus Essen drängt die Verwaltung deshalb darauf, Konzentrationszonen für insgesamt sechs dieser Windräder auszuweisen — um sie an damit an anderer Stelle verhindern zu können.

SPD und Grüne stehen uneingeschränkt hinter diesem Vorhaben, doch CDU und FDP machen kritische Anmerkungen. Das Gutachten sei eine "Betrachtung aus rein fachlicher Sicht", stellt Heinrich Köppen (FDP) fest. Weil aber auch juristische Fragen zu klären seien, wurde das Thema noch einmal zurückgestellt. Diese "gesamtstädtische Angelegenheit", so CDU-Fraktionschef Jörg Geerlings, solle "ruhig abgearbeitet" werden. Eine (Zurück)-Haltung, hinter der die SPD ein Wegducken vermutet. "Wenn in einem einzigen Wahlkreis Gegenwind droht", sagt Ingo Stolz mit Blick auf den in Hoisten aufkommenden Widerstand gegen die beiden südlich des Ortes geplanten Stadtwerke-Anlagen, "muss doch nicht gleich die ganze Fraktion einen krummen Rücken machen."

Die beiden Standorte an der Ortsgrenze zu Neukirchen schätzt das Gutachterbüro als bedingt geeignet ein. Trotzdem soll das Areal im neuen Flächennutzungsplan, der Anfang 2013 als Vorentwurf vorliegen soll, für die Windenergiegewinnung reserviert werden. Einmal, weil der Gesetzgeber fordert, für die Windkraft in substantieller Weise also ausreichend Raum zu schaffen. Also: Keine Feigenblatt-Planung, die durch Verknappung letztlich auf Verhinderung zielt. Zudem könnte beim Zugriff auf diese Fläche, für die die Stadtwerkeplanungen schon weit fortgeschritten sind, auf eine zweite bedingt geeignete Fläche östlich der Bergheimer Straße, zwischen Weckhoven und Speck, verzichtet werden. Aber nur mit einer dieser Flächen würde die Vorgabe des Gesetzgeber, ausreichend Flächen für Windkraft bereitzustellen, auch erfüllt.

Die schon 2002 als geeignet identifizierten Flächen westlich von Röckrath stehen aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung. Eine Teilfläche, wo Abo Wind aus Wiesbaden schon seit einem Jahr ein Windrad betreibt, lässt noch Raum für eine zweite Anlage. Als dritte Fläche sollen 30 Hektar in Allerheiligen, rund um den Weitzhof, zur Konzentrationsfläche. Dort wäre eine Windfarm mit drei Anlagen denkbar.

(NGZ/rl)
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