Neuss Noch ein Beirat: Napp bei Thüga

Neuss · Neuss/München (-nau) Die Thüga Aktiengesellschaft mit Sitz in München hat Bürgermeister Herbert Napp mit Wirkung zum 1. Juni in den Beirat des Unternehmens berufen, das sich als Kern eines Netzwerkes von Energie- und Wasserversorgern in zwölf Bundesländern sieht.

Neuss/München (-nau) Die Thüga Aktiengesellschaft mit Sitz in München hat Bürgermeister Herbert Napp mit Wirkung zum 1. Juni in den Beirat des Unternehmens berufen, das sich als Kern eines Netzwerkes von Energie- und Wasserversorgern in zwölf Bundesländern sieht.

Die Initiative bei dieser Berufung sei vom Thüga-Vorstand ausgegangen, betont Napp, der die Berufung selbst als Auszeichnung empfindet. Berufen wurde er als Fachmann im Energiegeschäft und nicht in seiner Eigenschaft als Bürgermeister einer Stadt, in der die Thüga auch eine Beteiligung an den Stadtwerken hält. Weil auch das Bayerische Staatsministerium des Inneren davon ausgeht, wie

Napp aus der Beantwortung einer Anfrage im Bayerischen Landtag weiß, dass die Beiratsmitglieder aufgrund ihrer Kompetenzen ausgesucht werden, muss er die Einnahmen dieser Beiratstätigkeit nicht als Nebeneinkünfte an die Stadt abführen.

Interessenskonflikt verneint

Pikant an dem neuen Amt ist, dass Napp nun sowohl im Beirat der Thüga AG sitzt, die ihrerseits zu dem Energiekonzern Eon gehört, andererseits aber auch dem Beirat des RWE-Konzerns angehört und damit auch beim direkten Konkurrenten - als Experte - Gehör findet. Einen Interessenskonflikt sieht Napp aber nicht, da der Beirat keine Körperschaft sei. Heißt: Der Beirat berät lediglich, ist aber an keinen Konzernsentscheidungen beteiligt.

Dass Napp als Fachmann im Energiegeschäft einen gewissen Ruf besitzt, findet er selbst auch darin bestätigt, dass er von der Landtagspräsidentin als Experte für die Anhörung eingeladen wurde, wenn der Landtag in erster Lesung des Gesetzentwurf zur Novellierung der Gemeindeordnung berät. Konkret wird er zu Paragraph 107 der neuen Gemeindeordnung sprechen, der die wirtschaftliche Tätigkeit von Kommunen und kommunalen Unternehmen regeln soll.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort