Neuss Nichtrauchergesetz: Vier Bußgelder gegen Wirte verhängt

Neuss · Im vergangenen Jahr hat die Stadt vier Bußgelder in Höhe von je 500 Euro gegen Gastwirte verhängt, die gegen die Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes verstoßen haben. Vier Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden schon in diesem Jahr eingeleitet, so die Verwaltung.

Im April entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, dass der Betrieb der so genannten Ein-Raum-Lokale als Raucherclub nicht mehr zulässig ist. Das Gericht sah darin einen Kniff, um das Gesetz zu umgehen.

Für 80 Prozent der 350 gastronomischen Betriebe in Neuss, so eine Erhebung der Verwaltung, waren diese Besonderheiten kein Thema. Sie waren schon zu Nichtraucherlokalen umgewandelt worden, oder verfügten über einen Raum für rauchende Gäste. Die Stadt kontrolliert stichprobenartig oder wenn von seiten der Bürger ein Hinweis eingeht. Erster Schritt ist eine Begehung des Lokals. Wenn Hinweise zum Nichtraucherschutz nicht umgesetzt werden, folgt ein Bußgeldverfahren.

(NGZ)
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