Neusser und Kaarster vor Gericht 63- und 57-Jähriger wollten Drogen im Wert von 1,4 Millionen Euro schmuggeln

Neuss · Zwei Männer aus Neuss und Kaarst müssen sich ab Donnerstag vor Gericht verantworten. Angeblich wollten sie mehr als 140 Kilo Rauschgift per Lkw quer durch Europa schmuggeln.

Mit dem Urteil wird frühestens Ende November gerechnet.

Mit dem Urteil wird frühestens Ende November gerechnet.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

„Alter schützt vor Torheit nicht“, heißt es in einem bekannten Sprichwort. Im Falle von zwei Männern aus Neuss und Kaarst passt es wie die Faust aufs Auge. Die beiden 63- und 57-Jährigen wollten auf ihre fortgeschrittenen Tage laut Staatsanwaltschaft noch mal groß „Kasse machen“. Angeblich wollten sie mehr als 140 Kilo Rauschgift per Lkw quer durch Europa schmuggeln. Das Vorhaben ging schief – jetzt müssen sie sich gemeinsam mit zwei mutmaßlichen Komplizen aus Mönchengladbach vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten.

Eigentlich hätte das Verfahren gegen die insgesamt vier Männer schon Anfang September beginnen sollen. „Die ersten beiden Prozesstermine mussten jedoch abgesagt werden“, so Vera Drees, Sprecherin am Landgericht Düsseldorf. Der Grund waren Erkrankungen von Prozessbeteiligten. Nun soll das Verfahren am Donnerstag starten. Laut Staatsanwaltschaft hatte sich das Quartett unter Führung der beiden Männer aus Neuss und Kaarst vorgenommen, sich eine Einnahmequelle von „einiger Dauer und einigem Umfang“ zu verschaffen.

So soll der 63 Jahre alte Hauptangeklagte aus Kaarst geplant haben, gemeinsam mit einem befreundeten Spediteur aus Neuss per Lkw 144 Kilogramm Haschisch aus dem Rheinland nach Skandinavien zu transportieren – beide witterten offenbar erhebliche Verdienstmöglichkeiten im Bereich der Organisierten Kriminalität. Allerdings funktionierte der Plan nicht wie vorgesehen: Statt in Skandinavien kamen die Drogen bei der Polizei an. Die hatte den Lkw bei der Durchreise von Deutschland nach Nordeuropa ins Visier genommen, schließlich auch kontrolliert, durchsucht und dabei das Rauschgift gefunden.

Nun müssen sich die Angeklagten am Landgericht Düsseldorf wegen des Handelns mit Betäubungsmitteln „in nicht geringer Menge“ verantworten. Die Mindeststrafe hierfür liegt bei einem Jahr Gefängnis, angesichts der riesigen Menge müssen die Angeklagten aus Neuss und Kaarst allerdings mit langjährigen Haftstrafen rechnen. Auf dem Schwarzmarkt hatten die Drogen nach Informationen aus Ermittlerkreisen einen sogenannten „Straßenverkaufswert“ von 1,4 Millionen Euro. Für den Prozess hat das Gericht zunächst 13 Verhandlungstage angesetzt. Mit dem Urteil wird frühestens Ende November gerechnet – nur ein umfassendes Geständnis der Angeklagten könnte den Prozess erheblich abkürzen. Ob es dazu kommt, soll sich am Donnerstag herausstellen.

(mape)
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