Leihmutter aus Indien Neusser Standesamt muss Vaterschaft anerkennen

Neuss/Düsseldorf · Das Standesamt der Stadt Neuss muss die Vaterschaft eines Neussers anerkennen, der sein Kind in Indien von einer Leihmutter hat austragen lassen. Da die Frau unverheiratet gewesen sei, das Kind nachweislich von ihr stamme und sie die Vaterschaft des Deutschen bestätigt habe, stehe der Anerkennung mit dem Eintrag im Geburtenregister nichts im Wege, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf rechtskräftig, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte.

Die Stadt Neuss hatte sich geweigert: Die in Deutschland verbotene Leihmutterschaft könne nicht nachträglich durch einen Eintrag im Geburtenregister legalisiert werden. Außerdem seien Leihmütter meistens verheiratet und dann sei der Ehemann in Indien der rechtlich verbindliche Vater. Doch das Gericht sah keine Zweifel, dass die Frau in diesem Fall - wie per Urkunde bestätigt - unverheiratet war.

Auch das deutsche Embryonenschutzgesetz, das ärztliche Leistungen bei Leihmutterschaften verbietet, und das Verbot der Vermittlung von Leihmüttern im Adoptionsvermittlungsgesetz stünden der Anerkennung der Vaterschaft nicht im Wege. Die indische Leihmutter hatte auch der Adoption ihres Mädchens durch den homosexuellen Lebenspartner des Vaters und der Übernahme des gemeinsamen Sorgerechts durch die beiden Männer ausdrücklich zugestimmt.

(dpa/url/top)
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