Neuss Neusser enttarnt Hacker des SPD-Servers

Neuss · Der Internet-Hacker mit dem Aliasnamen "Zyklon B", der unter anderem den Computerserver in der Berliner SPD-Parteizentrale geknackt hat, ist offenbar identifiziert und dingfest gemacht.

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Foto: dapd

Nach Angaben des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" handelt es sich um einen 16-jährigen Franzosen aus Nantes. Fall abgeschlossen?

Nicht für den SPD-Stadtverordneten Heinz London, der sich darüber ärgert, dass sich die Zentrale seiner Partei mit einem "Dankeschön" bisher so schwer tut. Denn schließlich hatte der IT-Fachmann eines Unternehmens aus dem Neusser Süden den Hinweis auf den Hacker gegeben und so — nach Vermittlung durch die Stadtverordneten Ingo Stolz und Heinz London — geholfen, die Sicherheitslücke zu schließen und die Partei vor großem Schaden zu bewahren.

Der Hacker hatte sich Ende März auf Twitter, einem Kurznachrichtendienst im Internet, mit seinen "Erfolgen" gebrüstet und so auch den Neusser IT-Mann auf sich aufmerksam gemacht. Und auf eben diesem Kurznachrichtendienst hat sich "Zyklon B" nach seiner Enttarnung jetzt auch verabschiedet.

"Ich höre mit dem Hacken auf und muss jetzt ein normales Leben führen. Bye." Er wurde vom französischen Inlandsgeheimdienst verhört. Die Berliner Staatsanwaltschaft, die nach dem Datenklau zunächst ermittelte, hat ihrerseits die Untersuchungen an die französischen Kollegen abgegeben.

Heinz London hat Zweifel daran, dass hinter dem Angreifer auf den SPD-Rechner tatsächlich ein junger Franzose stecken soll. Einmal, weil er noch nie von einem 16-Jährigen gehört hat, der über so viel technisches Knowhow verfügt. Hinzu kommt, dass "Zyklon B" am 5. Juni auf Twitter mit dem Hinweis "In the german Newspaper about an old hack" genau jene NGZ-Zeitungsseite vom 25. Mai abbildete, auf der unter der Überschrift "Neusser deckt Hackerangriff auf" über seinen Angriff auf den SPD-Server berichtet wurde.

Diese Seite besitzt der Hacker offensichtlich im Original, was London zu der Vermutung Anlass gibt, dass "Zyklon B" Helfer im Rhein-Kreis haben muss. Denn der Hacker wird bei der NGZ kein Belegexemplar erbeten haben.

(NGZ/rl)
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