Neuss Neusser ärgern sich über Betrunkene am Weißen Haus

Neuss · Nach dem Königsehrenabend sollen offenbar Betrunkene rund um das Weiße Haus in der Neusser Innenstadt für Aufsehen gesorgt haben. So wird es zumindest im sozialen Netzwerk Facebook geschildert. Dort melden sich in der Gruppe "Nüssbook" Neusser zu Wort und lassen ihrem Unverständnis freien Lauf. Eine Bürgerin schreibt, sie habe am Weißen Haus "mit Erschrecken" Dinge gesehen, "die einfach nicht gehen". Sie berichtet von "sinnlos Betrunkenen", die "überhaupt nix mehr auf die Reihe bekommen und da rumlagen, Männlein wie Weiblein". Andere Bürger melden sich zu Wort und bestätigen diese Schilderungen, dies sei "extremst aufgefallen".

Bei der Polizei allerdings sind keine Vorfälle rund um das Weiße Haus bekannt. Das bestätigte eine Polizeisprecherin gestern auf Anfrage unserer Redaktion. Der Kommunale Sicherheitsdienst (KSD) kommt gar zu einer völlig anderen Einschätzung als die Facebook-Nutzer. Laut Michael Kloppenburg, Leiter des städtischen Presseamtes, seien laut KSD "deutlich weniger Angetrunkene angetroffen worden als in den Vorjahren". Generell macht das Ordnungsamt darauf aufmerksam, dass während des Schützenfestes auf Einhaltung des Jugendschutzes geachtet wird. Die Abgabe von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken - dazu gehören auch Mixgetränke wie Rigo, Bacardi-Breezer oder Smirnoff Ice - an Jugendliche unter 18 Jahren ist ebenso verboten wie die Abgabe von Wein, Bier und ähnlichem an Unter-Sechzehnjährige. Auch der Verkauf von Zigaretten und Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ist untersagt. "Rauchen in der Öffentlichkeit ist erst ab 18 Jahren erlaubt", teilt die Stadt mit.

Unter 16 Jahren sei der Aufenthalt in Gaststätten nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erlaubt. Über 16 Jahren ist der Besuch von Tanzveranstaltungen bis 24 Uhr erlaubt; die Veranstalter müssen dort die Jugendschutzbestimmungen aushängen. Zudem weist die Stadt darauf hin, dass Tanzveranstaltungen gewerblicher Art steuerpflichtig sind und vor der Durchführung angemeldet werden müssen. Gewerbsmäßiger Ausschank muss genehmigt werden.

(abu)
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