Corona in Neuss Furcht vor weniger Kunden wegen 2G-plus-Regel

Neuss · Ab Dienstag gilt in Sport- und Freizeiteinrichtungen die 2G-plus-Regel. Immunisierte Personen (geimpft oder genesen) müssen nun auch einen Schnelltest von zertifizierter Stelle, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen. So reagieren Neusser Einrichtungen auf die Regelung.

 Ab Dienstag gilt auch in den Neusser Schwimmbädern die 2G-plus-Regel.

Ab Dienstag gilt auch in den Neusser Schwimmbädern die 2G-plus-Regel.

Foto: Stadtwerke Neuss

Sie hofft, dass die Lust auf Yoga überwiegt, und dass dafür der Gang in ein Schnelltestcenter gern in Kauf genommen wird. Dennoch hätte Wiebke Schäkel, Inhaberin zweier Yogastudios in Reuschenberg und der Neusser Innenstadt, es besser gefunden, wenn die Kunden ab Dienstag mit einem Selbsttest hätten kommen können, den sie im Studio machen. Doch das funktioniert nach der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes nicht. Ab Dienstag gilt in Sport- und Freizeitstätten die 2G-plus-Regel. Und die besagt, für den Eintritt in eine der Einrichtungen müssen immunisierte Personen (geimpft oder genesen) nun auch einen Schnelltest von zertifizierter Stelle, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen. Ein PCR-Test darf höchstens 48 Stunden alt sein.