Einrichtungen in Neuss Viele offene Fragen bei der Impf-Pflicht

Neuss · Ab dem 1. März gilt bundesweit die Impf-Pflicht für Kinder, die Kitas oder Schulen besuchen sowie für Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen. Das ist der Stand der Vorbereitungen.

 Die von der WHO empfohlene Impfquote gegen Maserninfektionen von 95 Prozent erfüllt der Rhein-Kreis seit einem Jahrzehnt.

Die von der WHO empfohlene Impfquote gegen Maserninfektionen von 95 Prozent erfüllt der Rhein-Kreis seit einem Jahrzehnt.

Foto: dpa-tmn/Friso Gentsch

Weltweit verzeichnete die WHO 2019 einen drastischen Anstieg an Maserninfektionen. Obwohl es den Impfstoff seit knapp 60 Jahren gibt, ist er vielerorts nicht ausreichend verfügbar. In Deutschland schon – und trotzdem sind nach Angaben des Robert-Koch-Instituts zu wenige Menschen dagegen geimpft. Die Quote lag zuletzt bei 93 Prozent. Die von der WHO empfohlene Impfquote von 95 Prozent erfüllt der Rhein-Kreis seit einem Jahrzehnt: 2019 lag die Quote dort bei 96,6 Prozent und wieder über dem Bundesdurchschnitt. In Neuss hat es zwar seit vielen Jahren keine Maserninfektion gegeben, doch mehrere Erkrankungsfälle in Kaarst 2019 zeigen, dass die Masern noch längst nicht ausgerottet sind. Um die zu schützen, die nicht geimpft werden können, gilt ab März die Impf-Pflicht für alle anderen.

Für wen gilt die Masern-Impfpflicht und für wen nicht?

Sie gilt für alle Kinder, die Kitas und Schulen besuchen sowie für die Mitarbeiter. Außerdem muss das Personal von medizinischen Einrichtungen und Kliniken, zudem Bewohner und Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften. Ausgenommen von der Impflicht sind Menschen, die vor 1970 geboren sind oder Personen, denen gesundheitliche Schäden drohen.

Was bedeutet das für die betroffenen Einrichtungen?

Kitas und Schulen müssen bei Kindern, die ab dem 1. März die Einrichtung besuchen, kontrollieren, ob ein ausreichender Impfschutz vorhanden ist. Für Kinder, die bereits in einer Kita betreut oder eingeschult wurden, muss bis zum 21. Juli 2021 der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes erbracht werden. Das Gleiche gilt für Mitarbeiter in gesundheitlichen und Gemeinschaftseinrichtungen.

Was passiert, falls kein ausreichender Impfschutz nachgewiesen wird?

Kinder, deren Impfnachweis vor Aufnahme in eine Kita oder an einer Schule, nicht vorliegt, können vom Besuch ausgeschlossen werden. Die Diakonie Neuss-Süd, Träger von Kitas, hat bereits die Aufnahmeverträge entsprechend angepasst. „Wenn Kinder nicht geimpft sind, können wir sie nicht aufnehmen“, sagt Geschäftsführerin Gudrun Erlinghagen. Doch einige rechtliche Fragen sind noch nicht hinreichend geklärt: „Der Ausschluss kollidiert ja mit dem rechtlichen Anspruch auf einen Kita-Platz“, sagt Marco Nikolai, Geschäftsführer der Lukita Neusser Kindertageseinrichtungen. Stadtsprecherin Nicole Bungert dazu: „Für Kita-Kinder besteht zwar ein Rechtsanspruch auf Betreuung, aber keine Unterbringungspflicht. Daher würde der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus der Betreuung führen.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort