Entscheidung in Neuss Stadt verzichtet auf Vorkaufsrecht für Schrottplatz

Neuss · Obwohl sie rein rechtlich ein Vorverkaufsrecht für einen Teil der Flächen des Schrottplatzes auf der Morgensternsheide hat, hat die Stadt darauf verzichtet. Das sind die Gründe.

 Der neue Besitzer hat schon mit der Räumung des Schrottplatzes begonnen und will das bis zum Jahresende abschließen.

Der neue Besitzer hat schon mit der Räumung des Schrottplatzes begonnen und will das bis zum Jahresende abschließen.

Foto: Georg Salzburg (salz)

Neuss Die Stadt hat rein rechtlich ein Vorkaufsrecht für einen Teil der Flächen des Schrottplatzes auf der Morgensternsheide, auf dem es zuletzt im September zu einem Großbrand gekommen war. Das ergab eine Prüfung durch eine Düsseldorfer Anwaltskanzlei. Doch sie darf es faktisch nicht ausüben. Denn der 48-jährige Käufer hat eine so genannte Abwendungserklärung abgegeben und sich damit zugleich verpflichtet, „die auf dem Grundstück befindlichen Missstände bis Ende des Jahres zu beseitigen.“ Sprich: den illegal betriebenen Schrottplatz zu räumen und alle Aufbauten zu beseitigen.