Verbraucherzentrale in Neuss Aktionstag gegen Kundenärger im Handy-Shop

Neuss · Die Verbraucherzentrale bietet am Donnerstagnachmittag in ihrer Neusser Beratungsstelle eine offene Sprechstunde an.

 Dorothea Khairat leitet die Beratungsstelle in Neuss.

Dorothea Khairat leitet die Beratungsstelle in Neuss.

Foto: Woitschützke, Andreas (woi)

Kundenärger nach einem Besuch im Telefonladen beziehungsweise Handy-Shop ist bei der Verbraucherzentrale in Neuss ein Dauerthema. Leiterin Dorothea Khairat könnte über zig Fälle berichten, bei denen nach vollmundigen Rabattversprechen und einer Vertragsunterschrift am Ende vor allem Eines stand: die Wut über horrende Kosten. Auf Einzelfälle geht Khairat aus Datenschutzgründen nicht ein. Aber sie verweist auf eine landesweite Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW in 301 Telefongeschäften. „Das Ergebnis war niederschmetternd“, sagt Khairat.

Stein des Anstoßes: Eigentlich müssten Händler ihre Kunden auf ein nach Vorgaben der Bundesnetzagentur gestaltetes Produktinformationsblatt hinweisen und dieses leicht zugänglich bereitstellen – also gut sichtbar auslegen oder aushändigen. In den 301 aufgesuchten Telefonläden händigten jedoch laut Verbraucherzentrale nur zwei Verkäufer von sich aus das Produktinformationsblatt aus. 91 Prozent gaben es noch nicht mal auf Nachfrage raus. „Auch in Neuss und Dormagen war das Ergebnis schlecht“, sagt Khairat. Für die Stichprobe wurden fünf Geschäfte in Neuss sowie vier in Dormagen aufgesucht. „In Neuss gab es dreimal gar kein Produktinformationsblatt, zweimal wurde es erst auf Nachfrage herausgegeben“, sagt Khairat. „In Dormagen gab es die Übersicht zweimal gar nicht und zweimal erst auf Nachfrage.“

Dabei soll das Produktinformationsblatt den Kunden bei der Orientierung im Tarif-Dschungel helfen. Bei der Flut an Angeboten, Rabatten und Sonderaktionen verlieren sie im Shop häufig die Übersicht. „Schriftlich gibt’s für die Kunden dann meistens nur eine Art Schmierblatt, auf dem die Verkäufer hin- und hergerechnet haben“, sagt Khairat. „Rechtlich kommt man damit allerdings nicht weit, wenn am Ende höhere Kosten als gedacht anfallen.“ Daher sei das Produktinformationsblatt wichtig, da es den Tarif, die genauen Kosten und Leistungen beinhaltet und einen Vergleich ermögliche. „Und im Gegensatz zum Internet können im Handyshop abgeschlossene Verträge in der Regel im Nachhinein nicht widerrufen werden“, betont Khairat.

Wegen des großen Bedarfs bietet die Neusser Beratungsstelle, Meererhof 1a, am Donnerstag, 28. März, 14 bis 17 Uhr, einen Beratungstag mit offener Sprechstunde an.

(abu)
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