PKK-Unterstützer in Neuss Kurdenverlag klagt vor Bundesverwaltungsgericht

Neuss · Zwei Mal waren die Geschäftsräume des kurdischen Verlags Mezopotamien und einer Musikproduktionsfirma durchsucht worden, dann verbot der Bundesinnenminister beide Unternehmungen. Das beschäftigt jetzt das Bundesverwaltungsgericht.

 Februar 2019: Polizei-Aktion vor dem verbotenen Verlag.

Februar 2019: Polizei-Aktion vor dem verbotenen Verlag.

Foto: Patrick Schüller

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Mittwoch letztinstanzlich darüber zu entscheiden, ob es beim Verbot der „Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH“ und dem Musikverlag „MIR Multimedia“ bleibt. Beide waren an der Gladbacher Straße in Neuss ansässig und in den Verdacht geraten, die seit 1993 in Deutschland verbotene und vom Bundesgerichtshof als Terrororganisation eingestufte kurdische Arbeiterpartei PKK zu unterstützen. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts liegt noch nicht vor.

Die von außen kam erkennbar in einem unscheinbaren Flachbau untergebrachten Geschäftsräume von Verlag und Musikproduktionsfirma waren im März 2018 auf Veranlassung des Bundesinnenministeriums von Polizei und Experten der Steuerfahndungsstelle des LKA durchsucht worden. Bücher, Filme, CDs und Firmenunterlagen wurden beschlagnahmt. Ein Jahr später verbot das Ministerium beide Unternehmungen und ordnete deren Auflösung an. Das setzte die Polizei mit weiteren Beschlagnahmungen durch. Der Verlag sei nur ein Tarnmantel, so hieß es, der zu verschleiern beabsichtige, dass „der Geschäftsbetrieb allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK dient“. Die Unternehmen, zitierte die Kammer am Mittwoch das Ministerium weiter, seien personell, organisatorisch und finanziell mit der PKK verflochten.

(-nau)
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