Beerdigungen Neuss will Kosten für Urnengräber deutlich erhöhen

Neuss · In diesem Jahr werden sich die Friedhofsgebühren nicht mehr verändern. Dafür tritt ab 2018 das "Kölner Modell" in Kraft. Das sieht unter anderem vor, dass die Flächenkosten für Urnen und Erdbestattungen gleichgesetzt werden.

 51,7 Prozent der Bestattungen in Neuss waren 2016 Urnenbeisetzungen. 1999 waren es lediglich 23,83 Prozent. Mit dieser Entwicklung soll nun Schluss sein.

51,7 Prozent der Bestattungen in Neuss waren 2016 Urnenbeisetzungen. 1999 waren es lediglich 23,83 Prozent. Mit dieser Entwicklung soll nun Schluss sein.

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51,7 Prozent der Bestattungen in Neuss waren 2016 Urnenbeisetzungen. Im Jahr 1999 waren es lediglich 23,83 Prozent. Diesen Trend zur Urne möchte die Stadt nun stoppen - und hat sich deshalb für das sogenannte "Kölner Modell" entschieden, über das der Umweltausschuss jetzt grundsätzliche Einigung erzielte. Auch, wenn noch Details abgestimmt werden müssen.

Das neue Modell, das 2018 in Kraft treten soll, beinhaltet: Jede Grabart - egal, ob Urne oder Sargbeerdigung - wird gleich behandelt und die Fixkosten werden unabhängig vom Flächenverbrauch auf alle Sterbefälle verteilt. Das heißt: Urnenbestattungen werden in Zukunft teurer und Erdbestattungen günstiger. "Aufgrund der Kostenstruktur auf einem Friedhof ist die Sichtweise, Urnenbestattungen deutlich preisgünstiger anzubieten, nicht zielführend", sagt Umweltdezernent Matthias Welpmann.

Das Ergebnis des noch aktuellen Konzeptes sei, dass die Stadt nur die kleine Urnenfläche abrechne, den Friedhof jedoch in seiner gesamten Infrastruktur mitfinanzieren müsse. "Dadurch haben wir eine Schieflage in der Gebührensystematik. Die Fläche ist schließlich nur ein kleiner Faktor von vielen", sagt Welpmann, der von zusätzlicher "Gebührengerechtigkeit" spricht.

Judith Kauf (Die Linke) wollte das Thema erneut vertagen: "Wir haben erheblichen Beratungsbedarf und bräuchten zumindest eine Überschlagsrechnung, aus der beispielsweise herauszulesen ist, was ein Urnengrab vorher gekostet hat und nachher kosten soll." Ihr Vertagungsvorschlag fand gestern aber keine Mehrheit. Zur Freude des Umweltdezernenten. "Uns läuft die Zeit weg. Wir brauchen zum 1. Januar 2018 eine gültige Satzung und müssen zumindest wissen, wohin die Reise geht. Wie sich das Konzept im einzelnen auf die Gebühren auswirkt, kann noch diskutiert werden, wenn die Vorlage da ist."

In diesem Zusammenhang bat Ingrid Schäfer (CDU) darum, gleichzeitig mit der Vorlage der neuen Friedhofsgebührenordnung einen Vergleich mit umliegenden Kommunen vorzulegen. Dies wurde vom Umweltausschuss auch so beschlossen. Die Festlegung auf das neue Konzept bedeutet ebenfalls: In diesem Jahr werden sich die Friedhofsgebühren nicht mehr ändern. "Es hat wenig Sinn, Mitte dieses Jahres die Gebühren nach der alten Struktur anzupassen und dann ein halbes Jahr später auf ein anderes Modell umzusteigen", sagt Matthias Welpmann.

Zuvor sorgte ein Fauxpas für Unmut bei den Ausschuss-Mitgliedern. Denn aufgrund eines "Bürofehlers", wie Welpmann sagte, konnte dem Wirtschaftsplan für 2017 nicht zugestimmt werden. Versehentlich war den Mitgliedern dieselbe Vorlage zugesandt worden, die sie bereits im März erhielten.

Da sich die Zahlen in der Austausch-Tischvorlage jedoch derart von den alten unterschieden, wurde das Thema auf die nächste Sitzung verschoben. Schäfer: "Bei einer Tischvorlage mit solch einer Abweichung sehe ich mich nicht in der Lage, sie direkt zu bewerten oder heute weiter zu behandeln." Auch der Umweltausschussvorsitzende Michael Klinkicht betonte: "Das irritiert mich schon ein bisschen."

(NGZ)
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