Glücksspiel in Neuss 22 Spielhallen stehen vor dem Aus

Neuss · Ab Mitte 2021 soll es in Neuss nur noch fünf Spielhallen geben. Die Stadt will für die anderen keine Erlaubnis mehr erteilen.

 In Neuss soll es in Zukunft deutlich weniger Spielhallen geben.

In Neuss soll es in Zukunft deutlich weniger Spielhallen geben.

Foto: dpa/Marijan Murat

Die Stadt Neuss plant eine drastische Reduzierung der Spielhallen. Auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrags sollen bis zum 30. Juni 2021 insgesamt 22 Spielhallen aus dem Stadtgebiet verschwinden. Übrig bleiben sollen dann noch fünf Spielhallen – derzeit gibt es 27 Konzessionen an zwölf Standorten. Das Thema wird am Donnerstag, 14. Juni, im Hauptausschuss auf die Tagesordnung kommen und die Politik beschäftigen. Das Gremium tagt ab 17 Uhr im Ratssaal des Neusser Rathauses. CDU-Fraktionsvorsitzende Helga Koenemann lobt den Verwaltungsvorschlag zur Umsetzung. „Wir werden das unterstützen“, sagt sie. „Aber es ist natürlich damit zu rechnen, dass sich der ein oder andere dagegen wehren wird.“ Für Spielhallen-Betreiber ist der Plan aus dem Rathaus schließlich ein harter Schlag. Die SPD will ihren Kurs laut Fraktionschef Arno Jansen vor der Sitzung festzurren.

Der neue Glücksspielstaatsvertrag ist zum 1. Dezember 2012 in NRW in Kraft getreten. Für Spielhallen wurden damit die Grundlagen zur Genehmigung deutlich verschärft. Zum Beispiel schreibt der Glücksspielstaatsvertrag vor, dass zwischen zwei Spielhallen künftig ein Mindestabstand von 350 Meter liegen muss und sie sich nicht in direkter Nachbarschaft zu Schulen befinden dürfen. Auch mehrere Spielhallen in einem Gebäude sind künftig verboten. Spielhallen dürfen zudem nur noch Spielhallen heißen und nicht mehr wie bislang noch häufig üblich „Casino“. Der Gesetzgeber räumte den Betreibern allerdings eine fünfjährige Übergangsfrist ein. Diese ist geendet – und die Stadt Neuss handelt jetzt.

Das NRW-Innenministerium hat hierzu 2016 einen Erlass mit Hinweisen gegeben. Unter anderem haben Kommunen die Möglichkeit, Ausnahmen vom geforderten Mindestabstand zwischen Spielhallen zuzulassen – zum Beispiel, wenn der tatsächliche Weg zwischen betroffenen Einrichtungen durch den Straßenverlauf oder Bahnlinien weiter als 350 Meter ist. Auch wenn eine Spielhalle nicht für einen sogenannten Trading-Down-Effekt – also eine Abwertung beziehungsweise einen Qualitätsverlust der Umgebung – sorgt, sind Ausnahmen möglich. Spielhallen-Betreiber können zudem eine unbillige Härte geltend machen. Ein solcher Fall ist in Neuss mit Blick auf das Alter eines Spielhallen-Betreibers anerkannt worden. Er und seine Ehefrau gehen zum 31. Dezember 2020 in Rente. Insgesamt wurde laut Verwaltung für alle 27 Spielhallen-Konzessionen im Stadtgebiet ein Härtefallantrag gestellt.

Das Ordnungsamt hat einen Katalog erarbeitet, für welche Spielhallen nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag keine Erlaubnis mehr erteilt wird. Demnach sollen 15 Spielhallen, die sich an fünf Standorten in einem Verbund mit weiteren Spielhallen befinden, wegen des gesetzlich festgelegten Verbots von Mehrfachkonzessionen geschlossen werden. Weitere sieben Spielhallen sollen schließen, weil sie den geforderten Mindestabstand nicht einhalten. Bei den betroffenen Spielhallen soll keine sofortige Vollziehung angeordnet werden, sondern schrittweise bis 2021. Die Stadt räumt ein, dass mit Klagen gerechnet werden muss.

Auch finanziell wird sich die Spielhallen-Reduzierung auswirken. Derzeit kassiert die Stadt jährlich rund 1,7 Millionen Euro aus der Vergnügungssteuer. Bei nur noch fünf Spielhallen wären es ab 2021 nur noch 314.000 Euro.

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