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Angebot in Neuss Stadt vermietet Grillplätze jetzt auch online

Neuss · Die beiden städtischen Grillplätze können ab sofort auch über das Internet reserviert werden. Wie die Bezahlung funktioniert und bis wann der Platz storniert werden kann.

 Der Grillplatz am Jröne Meerke kann ab dem 1. April nun auch über das Internet reserviert werden.

Der Grillplatz am Jröne Meerke kann ab dem 1. April nun auch über das Internet reserviert werden.

Foto: Berns, Lothar (lber)

Die Digitalisierung macht auch vor den öffentlichen Grillplätzen in Neuss nicht halt. Rechtzeitig zum Start der diesjährigen Grill-Saison am 1. April können Bürger nun einen weiteren Service als Onlinedienst nutzen: Als „neuen Baustein des laufenden Digitalisierungsprozesses im Serviceportal der Stadtverwaltung“ bezeichnet die Stadt die Tatsache, dass die öffentlichen Grillplätze jetzt auch online gebucht werden können. Auch die Bezahlung erfolgt künftig online (unter anderem per PayPal oder per Lastschrift). Damit können die Grillplätze zu jeder Uhrzeit reserviert werden.

Neuss verfügt derzeit über zwei öffentliche Grillplätze – am Jröne Meerke sowie im Freizeitgelände am Südpark. Diese können jeweils vom 1. April bis 30. September eines Jahres – zwischen 10 und 20 Uhr (am Südpark bis 22 Uhr) – reserviert werden. Nach Auswahl des gewünschten Grillplatzes kann der persönliche Wunschtermin ausgewählt werden. War die Bezahlung erfolgreich, erhält der Griller eine Reservierungsbestätigung als Berechtigungsnachweis. Die Kosten für die Miete hängen von der Personenanzahl ab (zwölf Euro bis 49 Personen; 25 Euro bei 50 bis 99 Personen und 50 Euro ab 100 Personen), wobei ein Grillplatz nur einmal am Tag vergeben wird – es gibt keine stundenweise Vermietung.

Die Buchung kann bis einen Tag vor dem Grilltermin telefonisch storniert werden. Falls bereits vorher die Gebühr überwiesen wurde, erfolgt laut Stadt eine Rücküberweisung. Weiterhin sind auch Buchungen per Telefon oder E-Mail möglich, wenn zum Beispiel keine Online-Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Während der Corona-Hochzeit war das Grillen auf öffentlichen Plätzen zwischenzeitlich nicht möglich, unter anderem, weil dort die Abstandsregelungen nicht eingehalten werden konnten. Auch aus anderen Gründen kam es bereits zu Sperrungen – zum Beispiel während der Trockenperiode im vergangenen Jahr, als eine erhöhte Brandgefahr herrschte.

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