Neue Regelung in Neuss Stadt sichert Arbeit der Betreuungsvereine ab

Neuss · Der Fortbestand der Betreuungsarbeit von Diakonie und Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) ist gesichert. Die Stadt hat sich jetzt vertraglich verpflichtet, vom kommenden Jahr an die Finanzierungslücke zwischen der vom Land gezahlten Aufwandsentschädigung und den tatsächlich entstehenden Kosten zu schließe.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Monika Skolimowska

Pro Fall wendet sie dazu 597,41 Euro jährlich auf. Der Vertrag, der Kosten von knapp 150.000 Euro nach sich zieht, hat eine Laufzeit bis 2024.

Im Gegenzug zu dieser finanziellen Absicherung verpflichten sich die beiden konfessionellen Wohlfahrtsverbände, aufzustocken und jährlich 250 Betreuungen zu leisten. Das sei mit dem vorhandenen Personal noch zu leisten, sagt der SKM-Vorsitzende Philip Benning. Damit es die Stadt künftig nur mit einem Partner zu tun hat, bilden SKM und Diakonie für dieses Tätigkeitsfeld einen gemeinsamen Trägerverbund.

Dass von der Politik gebilligte Vertragswerk ist von beiderseitigem Interesse. Den Wohlfahrtsverbänden nimmt es die finanziellen Sorgen, die immer größer geworden waren, weil das Land die Erstattungssätze für die Betreuungsarbeit über Jahre nicht erhöht hatte. Kostensteigerungen, die sich etwa aus Tarifverträgen für die Beschäftigten ergaben, mussten die Verbände irgendwie  kompensieren. Weil die Schere zwischen Kosten und Kostenerstattung immer größer wurde und die Lücke  durch die endlich im Jahr 2019 erreichte Anpassung nicht geschlossen wurde, löste das ein Sterben von Betreuungsvereinen auf. Jüngstes Opfer in Neuss war der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), der sich ganz aus dieser Arbeit zurückzog.

Vorteilhaft für die Stadt ist, dass diese Pflichtaufgabe zu großen  Teilen delegiert bleiben kann. Sonst müsste die Stadt diese Arbeit mit  eigenen Leuten stemmen.

Einen kleinen Haken hat die Abmachung aus Sicht der Verbände. Weil die Stadt (natürlich) nur für die Betreuten zahlt, die in Neuss leben, muss sich der Trägerverband nach und nach von den Fällen trennen, die außerhalb von Neuss angenommen wurden. Dieses Umschichten sei nötig, sagt Benning. Andernfalls wäre die erreichte Kostendeckung wieder in Gefahr.

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