Nach Fahrradflucht in Neuss Selfmade-Elektrorad aus dem Verkehr gezogen

Neuss · Ein Radfahrer in Neuss hat versucht einer Polizeikontrolle zu entgehen. Er hatte mit Recht vermutet, dass die Beamten sich für sein E-Bike interessieren würden.

 Das Elektrorad eines Neussers hat die Polizei sehr interessiert. (Symbolfoto)

Das Elektrorad eines Neussers hat die Polizei sehr interessiert. (Symbolfoto)

Foto: dpa-tmn/Uli Deck

Am Mittwoch, 14. Dezember, fiel den Beamten des Verkehrsdienstes gegen 18.00 Uhr an der Bergheimer Straße ein Fahrradfahrer ohne eingeschaltete Beleuchtung auf. Der Radfahrer wurde durch die Beamten zum Anhalten aufgefordert. Da er dieser Aufforderung nicht nachkam und stattdessen seine Fahrt auf der Schillerstraße fortsetzte, nahmen die Beamten die Verfolgung auf. Letztendlich erhielten die Beamten von einem aufmerksamen Zeugen den Tipp, dass sich der Fahrradfahrer in ein Haus an der Körnerstraße geflüchtet hatte. Hier öffnete ein 32-jähriger Neusser, auf welchen die Beschreibung des Flüchtenden passte.

Nun ließ sich auch feststellen, warum der Neusser flüchtete. Er gab zwar an, die Aufforderung zum Anhalten nicht wahrgenommen zu haben, jedoch weckte das geführte Fahrrad das Interesse der Beamten. Der Eigentümer hatte offensichtlich selbstständig Umbauarbeiten durchgeführt. Aus einem normalen Trekkingrad hatte er ein „E-Bike“ gebaut, welches ohne Tretkraft fortbewegt werden konnte.

Da der Verdacht besteht, dass es sich bei diesem Fahrzeug um kein Fahrrad mehr handelt, sondern um ein versicherungspflichtiges Fahrzeug, wurde dieses sichergestellt. Ein Gutachten wird nun die genaue Fahrzeugart bestimmen.

Der Fahrradfahrer wird sich wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen. Das Verkehrskommissariat hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Technische Veränderungen an Fahrzeugen sind nur von Fachleuten durchzuführen und es besteht die Gefahr, dass diese Veränderungen die Verkehrssicherheit beeinflussen. Daher bedürfen sie einer anschließenden offiziellen technischen Überprüfung. Zudem können die Veränderungen eine andere Einstufung im Sinne des Pflichtversicherungsgesetztes und der Fahrerlaubnisverordnung bewirken. Bei Verstößen in beiden Fällen könnten strafrechtliche Konsequenzen drohen.

(NGZ)
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