Grundsatzbeschluss der Sportpolitiker in Neuss Das Ende des Kunstrasens

Neuss · Hohe Kosten, geringe Lebensdauer: Kunststoff auf großen Sportplätzen wird es nicht mehr geben. Dass viele Vereine nach Kunstrasen verlangen, ist auch in Neuss Mode geworden

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Die Politik macht den Deckel drauf. Grundsätzlich werden auf den Bezirkssportanlagen der Stadt keine aus Steuermitteln finanzierten großen Kunstrasenplätze mehr gebaut. Diesen Schlussstrich-Beschluss der Sportpolitiker muss der Rat in der Dezembersitzung noch bestätigen und wird dabei auch die Anforderungen an eine Zustimmung zum Bau von Kleinspielfeldern mit einem Kunststoffbelag verschärfen.

Von denen gibt es derzeit zwei im Stadtgebiet. Weitere könnten hinzukommen, wenn ein dauerhafter Bedarf an ganzjährig zu nutzenden Trainingsflächen nachgewiesen werden kann, geeignete Flächen zur Verfügung stehen und – ganz entscheidend – eine Finanzierung ohne städtisches Geld gesichert ist. Was auch für die Folgekosten gilt. Dieser Passus war der Politik allerdings zu rigoros und wurde auf Antrag von CDU und Grünen wieder entschärft. Auch die Fußballer müssten wie alle Vereine das Recht behalten, bei Investitionen einen 25-prozentigen Zuschuss der Stadt beantragen zu können, argumentierte Mario Meyen.

Grundsätzlich sind sich alle Fraktionen darin einig, dass Neuss in Sachen Großspielflächen mit Kunstrasenbelag ausreichend bedient ist. Für die Fußballzentren Weissenberg, Gnadental und – zuletzt fertiggestellt – Norf sind diese im Sportentwicklungskonzept als obligatorisch festgesetzt. Das Jahnstadion, wo derzeit Kunstrasen verlegt wird, und der für 2020 geplante Umbau des Aschenplatzes auf der Bezirkssportanlage Reuschenberg kamen noch hinzu. „Das wurde einvernehmlich entschieden, war aber schon über den Durst“, sagt Dietmar Dahmen.

Dass viele Vereine nach Kunstrasen verlangen, ist auch in Neuss Mode geworden. Auch der TuS Reuschenberg gehört zu diesen Clubs. Er will neben dem schon zugestandenen großen Spielfeld mit diesem Belag noch ein 40 mal 33 Meter großes Kleinspielfeld haben. Aber daraus wird nichts, obwohl der Verein den Bedarf nachweisen kann. Nur: Weil es sich um einen Neu- und keinen Umbau handelt, wäre der Bestandsschutz hinfällig. Ein neuer Bauantrag müsste gestellt werden, der wegen der Nähe zu den Wohnhäusern an der Straße Am Südpark aber aus Lärmschutzgründen nicht genehmigungsfähig wäre – selbst wenn eine Lärmschutzwand errichtet würde. Die aber müsste 8,5 Meter hoch sein, wäre windbruchgefährdet und überdimensioniert, heißt es dazu im Rathaus. Anders liegt die Sache im Fall Hubert-Schäfer-Sportpark in Weissenberg. Alle Unterlagen zur Genehmigung liegen vor, diese selbst kann nach Darstellung von Sportdezernent Matthias Welpmann auch noch in diesem Jahr erteilt werden. Sie fällt aber schon unter die Neuregelungen zur Finanzierung. Mehr als einen Zuschuss kann die SVG Weissenberg nicht erwarten. Angesichts ständig neu erhobener Wünsche regt Dietmar Dahmen an, dass die Stadt die Vereine auch besser über die Bau- und Folgekosten informiert.

Ein Sonderfall liegt vor, wenn die Stadt Teile einer Sportanlage anders nutzen will. Das zeichnet sich in Rosellen zur Erschließung des Neubaugebietes Am schwarzen Graben ab. Zur Kompensation entfallender Trainingsflächen soll – bei nachgewiesenem Bedarf – trotz Grundsatzbeschluss auch ein Neubau mit Kunstrasenbelag infrage kommen.

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