Misshandlung in Neuss Onkel des getöteten Jörg wird erneut angeklagt
Neuss · Der Neusser Sven F. ist 2018 wegen der Tötung seines Neffen zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Jetzt droht ihm ein neues Verfahren. Im Falle einer erneuten Verurteilung könnte die Haftstrafe verlängert worden.
Erst Mitte dieses Jahres hatten fünf Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) das Urteil gegen Sven F. für rechtskräftig erklärt. Der Neusser war Kostenpflichtiger Inhalt am 11. September 2018 vor dem Düsseldorfer Landgericht wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Sven F. seinen Neffen Jörg (11) in der eigenen Wohnung in Weckhoven zu Tode misshandelte.
Doch für den Düsseldorfer Staatsanwalt Martin Stücker ist der Fall noch nicht ad acta gelegt – er möchte dem verurteilten Neusser erneut den Prozess machen. Und zwar wegen körperlicher Misshandlungen, die sich Tage vor der eigentlichen Tat zugetragen haben sollen. In dem ursprünglichen Verfahren seien lediglich die schweren Verletzungen, die zum Tod des Elfjährigen führten, Gegenstand gewesen. „Die Kammer sah es jedoch als erwiesen an, dass Sven F. auch für Misshandlungen in den Tagen zuvor verantwortlich ist“, sagt Stücker.
Der Staatsanwalt erinnert in diesem Zusammenhang an Zeugenaussagen, aus denen hervorging, dass Jörg in den Tagen vor seinem Tod ausgesehen haben soll „wie ein Kirmesboxer“. Jene Zeugen müssten wohl erneut aussagen, wenn das Landgericht tatsächlich das Verfahren eröffnet und es zu einer Hauptverhandlung kommt. Im Falle einer Verurteilung könnte die zehnjährige Haftstrafe verlängert werden. „Mit einer Einstellung hätte ich mich schwer getan. Es geht hier um ein Kind, dem großes Leid widerfahren ist“, sagt Stücker.
Die Verteidigerin von Sven F., die Neusser Rechtsanwältin Dagmar Loosen, sagt auf Anfrage unserer Redaktion: „Für die jetzt angeklagte Tat gibt es in der Akte überhaupt keinen Anhalt.“ Auch ein Teil der Familie von Sven F. ist der Meinung, dass der Falsche inhaftiert ist. Sie verdächtigen weiterhin die frühere Lebensgefährtin von Sven F. Diese hatte im Laufe des Verfahrens angegeben, Jörg im Badezimmer geschlagen zu haben. Für seinen Tod sei sie allerdings nicht verantwortlich.
Die Schwester des verurteilten Neussers – Mutter des getöteten Jörg – stimmte sogar zu, dass ihr Bruder an der Beerdigung seines Vaters in Kostenpflichtiger Inhalt Neuss teilnimmt. An der Trauerfeier erschien er mit Fußfesseln, Handschellen und begleitet von zwei Justizbeamten. Im Gespräch mit unserer Redaktion zeigte die Schwester auch Briefe, die sie von ihrem inhaftierten Bruder erhalten hat.