Diskussion in Neuss Offene Fragen zum Gastro-Pfandsystem

Neuss · Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Dazu fand jetzt in Neuss ein erster Austausch statt. Mit welchem Ergebnis?

 Gebrauchtes Plastikgeschirr liegt auf einem Mülleimer – solche Bilder sollen durch das neue Verpackungsgesetz eingedämmt werden (Symbol-Bild).

Gebrauchtes Plastikgeschirr liegt auf einem Mülleimer – solche Bilder sollen durch das neue Verpackungsgesetz eingedämmt werden (Symbol-Bild).

Foto: dpa/Alexander Heinl

Grundsätzliche Offenheit, aber viele Unklarheiten. So lässt sich das Info-Gespräch zusammenfassen, das jetzt auf Einladung der Stadtverwaltung mit Gastronomen aus Neuss stattfand. Anlass war das neue Verpackungsgesetz, das Betriebe ab Januar 2023 verpflichtet, Mehrwegverpackungen für Essen und Getränke anzubieten. Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe geben – etwa Imbissbuden – mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können. Auf diese Möglichkeit sollen sie ihre Kundschaft deutlich hinweisen.