Lob aus Neuss für neues Gesetz Wie der Pflegeberuf attraktiver werden soll

Neuss · Zum 1. Januar 2020 tritt ein neues Pflegeberufsgesetz in Kraft, das größeres Fachwissen ermöglichen soll. In Neuss gibt es dafür Lob.

 Der Pflegeberuf ist sehr vielfältig, er umfasst ein breites Spektrum an Aufgaben und Tätigkeiten.

Der Pflegeberuf ist sehr vielfältig, er umfasst ein breites Spektrum an Aufgaben und Tätigkeiten.

Foto: dpa/Christoph Schmidt

Im Seniorenpflegeheim Johannes-von-Gott Haus freuen sich Elke Bunjes, Heimleiterin, und Marco Schwens, Pflegedienstleiter, schon jetzt auf den Jahreswechsel. Denn zum 1. Januar 2020 tritt ein neues Pflegeberufsgesetz in Kraft, in das die beiden große Hoffnungen setzen: Statt der aktuell drei Ausbildungszweige Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege werden künftig alle Azubis der Pflegeheime und Krankenhäuser zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann ausgebildet – was viele Vorteile mit sich bringe.

  • Der Ist-Stand Bisher müssen sich angehende Altenpfleger bei einer Pflegeeinrichtung bewerben, werden dort eingestellt und erlernen dort den praktischen Teil ihres Berufs. Den theoretischen Teil vermittelt ein Fachseminar für Altenpflege. Kranken- und Kinderkrankenpfleger dagegen gehen in eine Fachschule und arbeiten in einem Krankenhaus. Ein weiterer Unterschied: Azubis der Altenpflege müssen zudem acht Wochen bei einem ambulanten Pflegedienst sowie acht Wochen in einem Krankenhaus arbeiten.
  • Das ändert sich Dieser Zusatz wird nun für alle Azubis übernommen. Das heißt: In den ersten beiden Lehrjahren müssen die Azubis neben der praktischen Ausbildung in ihrer jeweiligen Einrichtung (Pflegeheim oder Krankenhaus) 400 Stunden in der jeweils anderen Einrichtung arbeiten. Für die Pflegeheime sei das die größte Änderung, denn die Ausbilder müssten sich nun auf „Externe“ einstellen. „Das Curriculum ist bereits aufgebaut, aber wir müssen uns natürlich dafür auch anders organisieren“, so Bunjes. Letzteres gilt auch für die Fachseminare und Fachschulen. Denn der theoretische Teil der Ausbildung wird vollständig vereinheitlicht und die Auszubildenden gemeinsam unterrichtet.
  • Die Vorteile der Änderung „Durch diese Änderungen wird das medizinische Fachwissen unserer Auszubildenden noch größer“, nennt der Pflegedienstleiter einen Vorteil für die Pflegeeinrichtungen. Ein weiterer Pluspunkt: Die Auszubildenden aus den Krankenhäusern bekommen auch ein Bild von der Arbeit in einer Pflegeeinrichtung. „Dadurch können sie auch sehen, wie autonom man hier arbeiten kann – vor allem im Vergleich zu den doch stark hierarchisch aufgebauten Krankenhäusern“, so Schwens. Auch die hohe fachliche Kompetenz, die oft als sehr befriedigend geschilderte ganzheitliche Pflege eines Menschen und die vielfältigen Karrierechancen im Pflegebereich würden die Azubis aus dem Krankenhaus kennenlernen. Auch die Krankenhäuser würden profitieren: „Bei uns lernen die Azubis beispielsweise den Umgang mit Demenzkranken, das fehlt den Krankenpflegern bisher völlig, aber auch Demenzkranke müssen ins Krankenhaus“, so Bunjes. Zudem wird ein Wechsel vom Krankenhaus in eine Pflegeeinrichtung oder umgekehrt für die Pflegefachleute einfach möglich.
  • Die Erwartungen Die Heimleiterin hofft, dass durch all diese Änderungen und ihre Vorteile der Beruf des Altenpflegers endlich sein Stigma – schlecht bezahlt für Körperpflege und sonst nichts – verliere. „Dann werden sich hoffentlich mehr Menschen zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann ausbilden lassen oder vom Krankenhaus zum Pflegeheim wechseln“, fährt sie fort. Und langfristig könne die Personalsituation im Pflegebereich so hoffentlich verbessert werden.
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