Coronavirus im Rhein-Kreis Neuss Mobile Impfangebote fallen weg, Impfzentrum schließt - hier können Sie sich noch impfen lassen

Rhein-Kreis Neuss · Um gegen eine neue Corona-Welle gewappnet zu sein, sind Impfungen wichtig. Das Impfzentrum für den Rhein-Kreis Neuss hat geschlossen und auch mobile Impfangebote wurden eingestellt. Wo man sich im neuen Jahr noch impfen lassen kann.

Nicht nur die Booster-Impfungen sind in vollem Gange. Die ersten Novavax-Impfstoffe haben den Rhein-Kreis Neuss erreicht. (Symbolbild)

Nicht nur die Booster-Impfungen sind in vollem Gange. Die ersten Novavax-Impfstoffe haben den Rhein-Kreis Neuss erreicht. (Symbolbild)

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Corona-Impfungen sind nach wie vor von immenser Bedeutung im Kampf gegen das Virus. Hier gibt es eine Übersicht über die Möglichkeiten im Rhein-Kreis Neuss.

Impfzentrum Letzter Öffnungstag der Einrichtung an der Hellersbergstraße 2-4 war am Sonntag, 18. Dezember. Nach einem Erlass des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales fallen ab 1. Januar 2023 die stationären und mobilen Impfangebote des Landes weg. Auch das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss schließt, und die Impfaktionen im Montanushof Grevenbroich und im Neusser Rheinpark-Center finden nicht mehr statt. Wer sich im neuen Jahr impfen lassen will, kann dies nur noch bei seinem Hausarzt oder in einzelnen Apotheken machen. Darauf weist der Rhein-Kreis Neuss hin.

Was zu beachten ist Wer sich impfen lassen möchte, muss einen Lichtbildausweis (also zum Beispiel den Personalausweis) mitbringen. Sofern vorhanden, sollte auch der Impfausweis vorgelegt werden.

Novavax-Impfungen Der Impfstoff von Novavax ist ab 18 Jahren zugelassen. Nicht zulässig sind Impfungen von Schwangeren oder Stillenden mit Novavax. Für eine Grundimmunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen erforderlich. Booster-Impfungen erfolgen nicht mit Novavax, sondern wie bisher ausschließlich mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna.

Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab zwölf Jahren. Der mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer wird nur an Personen unter 30 Jahren verimpft. Personen ab dem 30. Lebensjahr erhalten den mRNA-Impfstoff von Moderna. Es ist auch möglich, vor Ort eine Zweitimpfung mit Biontech/Pfizer oder Moderna zu erhalten, zum Beispiel nach einer Erst-Impfung mit AstraZeneca. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls möglich.

Darüber hinaus können bei dem mobilen Impfangebot alle Personen eine dritte Impfung mit dem Vakzin von Biontech/Pfizer oder Moderna erhalten. Das Land NRW hat am Donnerstag, 23. Dezember mitgeteilt, dass Auffrischungsimpfungen für Personen angeboten werden können, bei denen die Grundimmunisierung mindestens drei Monate zurückliegt. Die Koordinierende Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss setzt dies ab sofort im Impfzentrum und bei allen mobilen Impfangeboten um. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist weiterhin ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig.

Impfwillige müssen zum mobilen Impfangebot lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (Biontech/Pfizer/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort