Bei AOK in Neuss Booster-Impfung bei mobilen Angebot

Neuss · Am Dienstag, 30. November, bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss ein mobiles Impfangebot an. Wann und wo - hier alle Informationen im Überblick.

 Die Booster-Impfung können Sie sich frühestens fünf Monate nach der Zweitimpfung abholen. (Symbolbild)

Die Booster-Impfung können Sie sich frühestens fünf Monate nach der Zweitimpfung abholen. (Symbolbild)

Foto: dpa/Marijan Murat

Geimpft wird von 9 bis 15 Uhr bei der AOK, Oberstr. 33 in Neuss. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab zwölf Jahren. Der Impfstoff von Moderna wird nur an Personen ab dem 30. Lebensjahr verimpft. Der Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem für eine vollständige Immunisierung eine einmalige Impfung ausreicht, ist ab 18 Jahren zugelassen. Es ist auch möglich, vor Ort eine Zweitimpfung mit Biontech/Pfizer oder Moderna zu erhalten, zum Beispiel nach einer Erst-Impfung mit AstraZeneca. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls möglich.

Darüber hinaus können bei dem mobilen Impfangebot alle Personen eine dritte Impfung mit dem Vakzin von Biontech/Pfizer oder Moderna erhalten, deren letzte Impfung mindestens fünf Monate zurückliegt. Wer vor mindestens vier Wochen mit Johnson & Johnson geimpft worden ist, kann ebenfalls eine Auffrischimpfung mit Biontech/Pfizer oder Moderna erhalten. Auch Haus- und Fachärzte sowie die dauerhafte Impfstelle des Rhein-Kreises Neuss und der Kassenärztlichen Vereinigung an der Hammer Landstraße 51 in Neuss bieten Auffrischimpfungen an. Die Öffnungszeiten der stationären Impfstelle sind: dienstags und donnerstags von 9 bis 15 Uhr, samstags von 9 bis 17 Uhr.

Impfwillige müssen zum mobilen Impfangebot lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (Biontech/Pfizer/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.

Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.

(NGZ)
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