Vorstoß in Neuss Kooperation will „Balkonkraftwerke“ prüfen lassen

Neuss · Aus Sicht der Kooperation „Rot-Grün Plus“ sind sogenannte Balkonkraftwerke eine gute Alternative zu Fotovoltaik-Anlagen, gerade für Mieter mit geringerem Einkommen. Die Stadt soll nun ein Förderprogramm für diese Balkonkraftwerke prüfen lassen.

Solarmodule für ein sogenanntes Balkonkraftwerk hängen an einem Balkon. Die Kooperation „Rot-Grün Plus“ will diese nun für die Stadt Neuss prüfen lassen.

Solarmodule für ein sogenanntes Balkonkraftwerk hängen an einem Balkon. Die Kooperation „Rot-Grün Plus“ will diese nun für die Stadt Neuss prüfen lassen.

Foto: dpa/Stefan Sauer

(NGZ) Nicht erst mit dem Krieg in der Ukraine und den damit verbundenen Sanktionen gegenüber Russland haben sich die Wohn-Nebenkosten wie Strom und Gas in den vergangenen Jahren dramatisch entwickelt. Auch der Klimaschutz macht es notwendig, kurzfristig aus der konventionellen Energieerzeugung auszusteigen und regenerative Energien zu nutzen.

Im Neusser Klimaschutzkonzept, mit dem die Stadt 2035 klimaneutral sein soll, ist der Ausbau von Fotovoltaik daher als eine von verschiedenen Maßnahmen verankert. Immer mehr Besitzer von Einfamilienhäusern schaffen sich eine eigene Anlage an und erhalten hierzu auch zum Teil zinsgünstige Kredite der KfW.

Die Kooperation „Rot-Grün Plus“ bezeichnet dies zwar als „grundsätzlich erfreulich“, sieht dabei jedoch gerade diejenigen außen vor, die von steigenden Stromkosten am stärksten betroffen sind: Mieter mit kleinerem Einkommen. „Daher begrüßen wir es als Kooperation, dass Stadtwerke und Bauverein derzeit an einem Pilotprojekt ,Mieterstrom‘ an der Wilhelm-Leuschner-Straße arbeiten“, heißt es in einem Antrag für die nächste Sitzung des Umweltausschusses. Für Mieter, die noch nicht an diesem Pilotprojekt teilnehmen können, stellen aus Sicht der Kooperation sogenannte Balkonkraftwerke eine gute Alternative dar.

Diese bestehen aus einem oder mehreren Fotovoltaik-Modulen mit angeschlossenem Wechselrichter, welcher über das bestehende Hausnetz bis zu 600 Watt in den Haushaltsstromkreis einspeisen kann. Der Strom aus dem Balkonkraftwerk fließt beispielsweise in die Steckdose am Balkon und von dort zu Fernseher, Kühlschrank und Waschmaschine, die an anderen Steckdosen in der Wohnung eingesteckt sind. Der Stromzähler dreht dann langsamer oder sogar gar nicht mehr. So sollen „Balkonkraftwerke” die Stromrechnung und den CO2-Ausstoß reduzieren. „Der Vorteil dieser kleinen ,Kraftwerke‘ ist, dass sie nicht beantragt werden, sondern den Stadtwerken lediglich gemeldet und von den Vermietern genehmigt werden müssen“, so die Kooperation.

Mit einem Förderprogramm könnte es daher auch Menschen mit kleinerem Einkommen ermöglicht werden, ein Balkonkraftwerk zu errichten. Die Verwaltung wird um eine Prüfung bitten, ob seitens der Stadt Neuss ein Förderprogramm auferlegt und über die „Billigkeitsrichtlinie” des Landes vollständig durch das Land NRW finanziert werden kann. Das Förderprogramm wäre damit kostenneutral für den städtischen Haushalt. Grundsätzlich stünde der Stadt Neuss nach Kenntnis der Kooperation 200.000 Euro aus der „Billigkeitsrichtlinie“ zu.

(NGZ)
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