Kinderbetreuung in Neuss Kita-Beitragsfreiheit ab viertem Lebensjahr kommt

Neuss · Der Jugendhilfeausschuss hat grünes Licht für die Satzungsänderung zur Erhebung der Elternbeiträge, die für den Besuch ihrer Kinder in Kitas oder die Betreuung in der Kindertagespflege fällig werden, beschlossen.

 Die Kita-Satzungen werden in Neuss angepasst.

Die Kita-Satzungen werden in Neuss angepasst.

Foto: dpa, abu htf

Hintergrund ist die geplante Beitragsbefreiung für Eltern aller Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr. Diese hatte der Rat bereits in seiner Februar-Sitzung beschlossen. Die Satzungen mussten daher angepasst werden.

Das Thema kommt nun in der Ratssitzung am nächsten Freitag noch einmal auf den Tisch. Dann wird Kämmerer Frank Gensler auch den Etat-Entwurf 2020 vorstellen. Die Mindereinnahmen, die durch die Beitragsbefreiung zu erwarten sind, sind in den Entwurf bereits eingearbeitet. Das teilte Bürgermeister Reiner Breuer kürzlich mit.

Erwartet werden für den Zeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2020 Mindereinnahmen in Höhe von 625.000 Euro und ab dem Jahr 2021 dann Mindereinnahmen von 1,5 Millionen Euro jährlich. Die Politik muss nun klären, wie dieses Geld an anderer Stelle eingespart werden kann. Das wird in den anstehenden Haushaltsberatungen thematisiert. Das Anmeldeverfahren über den Kita-Navigator für die Platzvergabe im Kindergartenjahr 2020/201 beginnt im Herbst 2019. Damit die Eltern bei der Anmeldung Rechtssicherheit über die Höhe der zu zahlenen Beiträge haben, müssen die Satzungen rechtzeitig angepasst werden. Dies soll final im Rat erfolgen. Die beschlossenen Änderungen werden in den Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ab dem 1. August 2020 – dann startet das neue Kindergartenjahr – umgesetzt.

Hintergrund für die Entscheidung war die vom Land NRW angestrebte Beitragsfreiheit ab dem vierten Lebensjahr.

(abu)
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