Entscheidung in Neuss Kinder müssen wegen Sturmtiefs nicht in die Schule

Neuss · Der Deutsche Wetterdienst warnt für Mittwoch vor Sturmtief „Kirsten“. Das hat Auswirkungen auf die Schulen. Der Unterricht findet statt, aber Eltern können ihre Kinder abmelden.

 Wegen des Sturmtiefs „Kirsten“ können Eltern ihre Kinder in Neuss vom Unterricht abmelden (Symbol-Bild).

Wegen des Sturmtiefs „Kirsten“ können Eltern ihre Kinder in Neuss vom Unterricht abmelden (Symbol-Bild).

Foto: dpa/Marijan Murat

Der Grund: Die derzeit vollbelaubten Bäume bieten dem Wind eine relativ große Angriffsfläche, so dass Äste abbrechen und Bäume umstürzen könnten. Das birgt Gefahren.

Die Stadt Neuss weist darauf hin, dass bei extremen Wetterlagen die Eltern selber entscheiden, ob der Weg zur Schule sicher und zumutbar ist und die Schule unverzüglich darüber informieren müssen, wenn ihr Kind am betreffenden Tag deshalb nicht am Unterricht teilnehmen wird.

Die Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass Sturmtief „Kirsten“ als solch „extreme Wetterlage“ einzustufen ist. Kinder können daher am Mittwoch vom Unterricht abgemeldet werden.

(NGZ)
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