Raschid K. aus Mönchengladbach Islamistischer Gefährder zu 18 Monaten verurteilt

Neuss/Mönchengladbach · Der islamistische Gefährder Raschid K. ist vom Neusser Amtsgericht zu 18 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Er muss sich unter anderem wegen Einbruchdiebstahls verantworten.

Raschid K. wurde vom Neusser Amtsgericht verurteilt.    Archiv-Foto: dpa

Raschid K. wurde vom Neusser Amtsgericht verurteilt. Archiv-Foto: dpa

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Der islamistische Gefährder Raschid K. ist vom Neusser Amtsgericht wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz und Einbruchdiebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu 18 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Das bestätigte Amtsgerichts-Sprecher Kay Uwe Krüger am Freitag auf Nachfrage unserer Redaktion. Der „Spiegel“ hatte zuerst berichtet.

Im dritten Anlauf war Raschid K. Mitte Juni dieses Jahres in Untersuchungshaft gekommen. Das Düsseldorfer Amtsgericht folgte einem entsprechenden Antrag der Generalstaatsanwaltschaft. Der Verdächtige hatte sich nur sporadisch an seiner Meldeadresse, einer Flüchtlingsunterkunft in Mönchengladbach, aufgehalten. Damit verstieß er gegen die Auflagen, mit denen der Haftbefehl gegen ihn bis dato außer Vollzug gesetzt worden war. In Mönchengladbach wurde er schließlich festgenommen. Zuvor war die Staatsanwaltschaft zwei Mal mit ihren Anträgen, den als besonders gefährlich eingestuften Islamisten hinter Gitter zu bekommen, gescheitert. Im April hatten Ermittler bei ihm eine Pistole mit Schalldämpfer und Munition entdeckt.

Kostenpflichtiger Inhalt Zwei Wochen nach dem Waffenfund fiel Raschid K. in Neuss als mutmaßlicher Einbrecher auf. Was er mit seinem 37-jährigen Komplizen in dem Mehrfamilienhaus wollte, dessen Haustüre sie zu knacken versuchten, ist bislang ungeklärt. Ein Anwohner der Trankgasse hatte Raschid K. nach dem versuchten Einbruch mit seinem Auto verfolgt. An der Augustinusstraße wurden die beiden Verdächtigen von der Polizei gestoppt und konnten festgesetzt werden. Später kamen sie allerdings wieder auf freien Fuß, denn der versuchte Einbruch wurde von dem Haftrichter nur als Sachbeschädigung gewertet.

(jasi)
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