Wirtschaft in Neuss IHK begrüßt Luftreinhalteplan

Neuss · Die geplanten Maßnahmen für Düsseldorf haben auch Auswirkungen auf Neuss.

Nachdem die Bezirksregierung die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans Düsseldorf vorgelegt hat, prüft die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein, inwiefern ihre Mitgliedsunternehmen von den Festlegungen betroffen sind. „Zunächst einmal sind wir froh, dass der Luftreinhalteplan keine Fahrverbote vorsieht“, erklärt Jürgen Steinmetz, Hauptgeschäftsführer der IHK Mittlerer Niederrhein, in einer Mitteilung. Es sei erfreulich, dass „der Luftreinhalteplan Düsseldorf das Gebot der Verhältnismäßigkeit, das das Bundesverwaltungsgericht im Februar postuliert hatte, einhalte“.

Demnach müssten die Städte erst alle anderen geeigneten Alternativen zur schnellstmöglichen Luftreinhaltung ausschöpfen, bevor sie Fahrverbote einführen. Dies hat auch die IHK-Vollversammlung in ihrem Positionspapier ausdrücklich gefordert. Die nun angekündigten über 60 Maßnahmen müsse man sich aber mit Blick auf die hiesigen Unternehmen und deren Betroffenheit genau anschauen, so Steinmetz. „Eine Entwarnung können wir auf jeden Fall geben. Für die Unternehmen im Neusser Hafen sind die Aussagen des Luftreinhalteplans zur Burgunderstraße, bei der es sich schließlich um eine Zufahrt zum Neusser Hafen handelt, wichtig“, betont er. „Umso erleichterter sind wir, dass statt eines staatlich verordneten Diesel-Fahrverbots für Lkw auf Routenkonzepte und die Verantwortung der Unternehmen gesetzt wird.“ Steinmetz geht davon aus, dass sich die Emissionsbelastung an der Burgunderstraße aufgrund der technischen Entwicklung bei neueren Lkw ohnehin künftig unter den Grenzwerten einpendeln werde. „Schließlich wurde der Grenzwert bei der jüngsten Messung dort nur minimal überschritten.“

Allerdings wird das Verwaltungsgericht Düsseldorf in den kommenden Wochen prüfen, ob die vom Land vorgelegten Maßnahmen für die Luftreinheit in Düsseldorf ausreichen. Hintergrund ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die vom Land strengere Auflagen bei der Umsetzung des Luftreinhalteplanes für die Landeshauptstadt fordert. Dazu gehören auch mögliche Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Solche Verbote aber würden die Wirtschaft stark treffen. Viele Handwerksunternehmen setzen zum Beispiel auf eine Diesel-Flotte. Die Kreishandwerkerschaft warnt daher vor den wirtschaftlichen Folgen von Fahrverboten. Auch im Lieferverkehr werden Diesel-Transporter eingesetzt.

In Neuss wird der Luftreinhalteplan aktuell ebenfalls überarbeitet. Unter Berücksichtigung des Düsseldorfer Luftreinhalteplanes sowie der laut IHK „moderaten Überschreitungen“ der Grenzwerte in Neuss seien jedoch keine Verschärfungen der Luftreinhaltepläne im Sinne von streckenbezogenen Diesel-Fahrverboten zu erwarten.

Der Luftreinhalteplan Düsseldorf liegt bis zum 20. September bei der Bezirksregierung Düsseldorf öffentlich aus. Die IHK Mittlerer Niederrhein wird dazu eine Stellungnahme abgeben. Unternehmen können sich an Nadja Carolin Herber unter 02131 9268546 oder E-Mail an herber@neuss.ihk.de wenden.

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