Ehepaar in Neuss muss zahlen Baugenehmigungs-Gebühren nach Landesbauordnung ok

Neuss · Mit der Erteilung der Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung kam gleich auch der Gebührenbescheid. Und dessen Höhe verschlug dem Ehepaar Haldermanns fast die Sprache. 1100 Euro forderte das städtische Amt für Bauberatung und Bauordnung.

 Loni Haldermans muss zahlen.

Loni Haldermans muss zahlen.

Foto: Woitschützke, Andreas (woi)

Für die Überdachung selbst geht das Ehepaar von Kosten um die 5000 Euro aus. Die Nachfrage bei der Stadt ergab folgende Erklärung: „Zum einen handelt es sich nicht um Gebühren, die wir als Stadt festgelegt haben, sondern die in der Bauordnung des Landes NRW festgelegt sind“, erklärt Stadtsprecher Peter Fischer.

Zum anderen enthalte der Antrag von Loni und Helmut Haldermanns einige Besonderheiten. Hätte er diese nicht, dann wäre das Paar mit der Grundgebühr von 50 Euro „davongekommen“. „So aber“, sagt Fischer, „wurde noch die Erteilung einer Befreiung mit 250 Euro sowie vier Abweichungen mit je 200 Euro in Rechnung gestellt.“ „Befreiung“, weil die Bautiefe der geplanten Terrassenüberdachung größer werden soll als üblich, Abweichungen von geltenden Vorschriften gab es denn gleich vier, die zwar genehmigt wurden, wie zum Beispiel eine sogenannte Abstandsflächenergänzung, die aber einzeln mit je 200 Euro im Gebührenbescheid zu Buche schlugen.

„Der Gebührenbescheid ist so in Ordnung, wenn er auch auf den ersten Blick viel zu hoch erscheint“, sagt Peter Fischer. Und was die Abweichungsverfahren anginge, gebe es sogar solche, die einzeln mit 500 Euro berechnet werden.

(goe)
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