Brandserie in der Neusser Nordstadt 13 Brände gelegt - Haftstrafen für Feuerwehrmänner

Neuss/Düsseldorf · Im Prozess um die Feuerteufel von der Neusser Furth sind am Dienstag vor dem Düsseldorfer Landgericht drei Urteile verkündet worden. Alle drei Männer erhielten Haftstrafen, zwei davon auf Bewährung.

Ein Feuerwehrmann löscht ein brennendes Auto in Neuss (Archivfoto).

Ein Feuerwehrmann löscht ein brennendes Auto in Neuss (Archivfoto).

Foto: Woitschützke, Andreas (woi)

Mit einem zumindest teilweise milden Urteil ist am Landgericht Düsseldorf der Prozess gegen drei Feuerwehrleute von der Neusser Furth zu Ende gegangen. Wegen Brandstiftung in einer Vielzahl von Fällen wurden alle drei verurteilt, nur einer von ihnen muss aber in Haft. Die Staatsanwältin hatte für alle drei Angeklagte Gefängnisstrafen beantragt. Zwei der drei Angeklagten reagierten sichtbar erleichtert.

Rund 30 Brände, ein Schaden in Millionenhöhe, Angst und Schrecken in der Neusser Bevölkerung, monatelange Arbeit der Polizei und ein riesiger Imageschaden für die Feuerwehr – das alles reichte aus Sicht von Richterin Karin Michalek nicht aus, um am Ende alle drei Angeklagte für mehrere Jahre in Haft zu schicken. Nur einer drei muss demnächst den Gang hinter Gitter antreten. Der 23-Jährige wurde zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt – nur bei ihm wurde von Seiten des Gerichts Erwachsenenstrafrecht angewandt. Seine beiden Feuerwehrkameraden kamen noch mit Jugendrecht und entsprechend milden Bewährungsstrafen davon. „In meinem Plädoyer hat natürlich das Motiv eine große Rolle gespielt“, so Staatsanwältin Britta Zur, „wir haben es hier mit drei Angeklagten zu tun, die aus bloßer Lust am Löschen und weil sie sich wichtigmachen wollten, Brände gelegt haben. Das ist absolut verachtenswert.“ Die Angeklagten hätten auch die Einsätze gefilmt, um die Videos bei Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken zu präsentieren. „Alles in allem hätte ich Gefängnisstrafen für alle drei Angeklagte für gerechtfertigt gehalten.“ Zur hatte zum Teil mehr als vier Jahre für die Beteiligten gefordert.

Auch für die Verteidigung dürften die Bewährungsstrafen eine Überraschung gewesen sein. „Ich weiß nicht, ob wir uns hier noch im Bereich von Bewährung bewegen“, hatte Rechtsanwalt Marcel Schwager zu Prozessbeginn erklärt. Sein Mandant kam letztlich mit einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung davon, ein weiterer Angeklagter mit zwei Jahren auf Bewährung. „Die vorsitzende Richterin hat Bewährungsstrafen verhängt, weil beide Angeklagte über eine sehr gute Sozialprognose verfügen“, so Landgerichts-Sprecherin Elisabeth Stöve, „sie leben in gesicherten Verhältnissen, haben ein festes Zuhause und machen beide eine Ausbildung.“ Von daher habe die Richterin von der Vollstreckung von Gefängnisstrafen abgesehen. Heißt im Klartext: Lassen sich die beiden Angeklagten im Rahmen der Bewährungszeit nichts mehr zu Schulden kommen, bleiben sie dauerhaft auf freiem Fuß.

Was alle drei Angeklagte aber fürchten müssen, sind hohe Regressforderungen der Geschädigten. „Es gab einige Autobesitzer, die von ihren Versicherungen kein Geld bekommen haben“, so Verteidiger Marcel Schwager, „hier wollen die Angeklagten durch kurzfristige Ratenzahlungen Wiedergutmachung leisten.“ Alles in allem müssen alle drei Angeklagten jeweils mit Forderungen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro rechnen. Nach Schätzungen der Anwälte wird es viele Jahre dauern, bis sie den Schaden abstottern können.

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