Angeklagter aus Neuss Haftstrafe für „Earl of Bristol“ könnte verkürzt werden

Neuss/Mönchengladbach · Am Landgericht Mönchengladbach hat am Donnerstag der Berufungsprozess gegen den sogenannten Earl of Bristol begonnen. Der mutmaßliche Hochstapler aus Neuss war im Sommer zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Weil er dagegen Berufung eingelegt hat, muss der Fall nun neu aufgerollt werden.

Der Fall wird vor dem Landgericht Mönchengladbach verhandelt.

Der Fall wird vor dem Landgericht Mönchengladbach verhandelt.

Foto: Carsten Pfarr

Möglicherweise macht das Gericht mit dem 27 Jahre alten Angeklagten jedoch deutlich kürzeren Prozess, als ursprünglich gedacht. In einem Rechtsgespräch bot die zuständige Richterin dem Angeklagten nämlich an, statt sechs nun maximal vier Jahre Haft verhängen zu wollen – wenn er denn endlich im Prozess ein Geständnis ablegen würde. Das Gericht könnte somit auf ein wochenlanges Verfahren verzichten und müsste nicht alle Zeugen noch einmal hören. Wichtig wäre dies vor allem für die frühere Freundin des Angeklagten. Als Hauptgeschädigte des „Earl“ leidet sie unter Panikattacken und Schlafstörungen und befindet sich in psychologischer Behandlung – ihr will die Justiz möglichst eine Aussage ersparen.