Winter in Neuss Grüne drängen auf Winterdienst auch für die Radwege

Neuss · Der erste Schnee am Donnerstag hat ein seit Jahren bestehendes Anliegen der Grünen wieder auf die politische Tagesordnung gebracht: den Winterdienst auf Radwegen. Denn den gibt es nicht.

Der ADFC kritisiert seit Jahren, dass verschneite und vereiste Radwege nicht geräumt werden.

Der ADFC kritisiert seit Jahren, dass verschneite und vereiste Radwege nicht geräumt werden.

Foto: ON/on

Das Tiefbaumanagement Neuss (TMN) sei seit dem vergangenen Februar für den Winterdienst zuständig und beauftragt, eine Winterdienstsatzung zu erarbeiten, teilte Bürgermeister Reiner Breuer dem Grünen-Politiker Roland Kehl mit, als der sich nach dem aktuellen Sachstand erkundigte. „Wir können zwar froh sein, dass wir bisher so einen milden Winter hatten“, sagt Kehl, eine Hilfe bei Schnee ist das nicht. Denn über der Neufassung der Satzung wird es wohl Herbst werden.

„Radwege werden grundsätzlich nicht geräumt“, hatte Jürgen Scheer als Sprecher der AWL schon vor zwei Jahren betont. Lediglich die Radwege an Konrad-Adenauer-Ring, Jülicher Landstraße und Bergheimer Straße nehme sich – einer entsprechenden Vereinbarung mit der Stadt folgend – die Abfall- und Wertstofflogistik bei Schneelfall vor. Radfahrer dürfen aber auf geräumten Straßen fahren, wenn das auf verschneiten oder vereisten Radwegen nicht möglich ist.

Dass die Radfahrer mit dieser Lösung nicht zufrieden sind, geben sie Rat und Verwaltung alle Jahre beim „Fahrradklimatest“ des ADFC schriftlich. Denn für den fehlenden Winterdienst bekommt die als fahrradfreundliche Gemeinde anerkannte Stadt Neuss regelmäßig schlechte Noten.

Die Kooperation von SPD, Grünen und UWG/Aktiv griff diese Kritik im Sommer 2021 auf und beantragte, den Winterdienst auf Radwege auszuweiten. Der Rat stimmte zu, doch wies AWL-Geschäftsführer Matthias Welpmann damals darauf hin, dass dazu eine Änderung der Straßenreinigungssatzung nötig ist. Der Weg dahin ist jetzt definiert: Erst muss das Planungsamt festlegen, welche Radwege als Hauptwegeverbindungen Vorrang genießen sollen, dann müssen die technischen Anforderungen definiert, die Kosten berechnet und zuletzt der Betriebskostenzuschuss an die AWL erhöht werden.

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