Urteil nach Messerattacke in Neuss Angeklagter soll erst frei kommen, wenn von ihm keine Gefahr mehr ausgeht

Neuss · Seit Wochen verhandelt das Landgericht über eine Messerattacke auf eine junge Frau. Ein 34-Jähriger soll seine Ex-Freundin schwer verletzt haben. Am Tag der Urteilsverkündung rastete er erneut aus.

Der Angeklagte, hier beim Prozessauftakt, verdeckt sein Gesicht mit einem Ordner.

Der Angeklagte, hier beim Prozessauftakt, verdeckt sein Gesicht mit einem Ordner.

Foto: Marc Pesch

Sieben Monate nach einer Messerattacke in der Neusser Nordstadt muss der Angeklagte nun für lange Zeit ins Gefängnis. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den 34 Jahre alten Mann, der in Neuss aufgewachsen war und zuletzt in Meerbusch gewohnt hatte, am Montag zu fünf Jahren Gefängnis. Gleichzeitig ordnete Richter Reiner Drees die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Anstalt an. Der Mann soll erst wieder auf freien Fuß gesetzt werden, wenn von ihm keinerlei Gefahr mehr ausgeht.

Mehrfach schon hatte der vielfach vorbestrafte Mann in dem Verfahren für große Aufregung gesorgt, am Montag sorgte er erneut für einen Eklat. Kurz vor Ende der Urteilsbegründung sprang der schwer bewachte Neusser auf, beschimpfte seine Ex-Freundin aufs Übelste und schrie sie im Zuschauerraum an: „Du bist weg, bevor ich aus dem Gefängnis bin!“ Damit drohte er der zierlichen Frau ganz unverhohlen damit, sie umzubringen. Wachleute führten den Angeklagten daraufhin auf Anordnung des Richters schnurstracks ins Hausgefängnis, anschließend wurde die Urteilsverkündung ohne den 34-Jährigen fortgesetzt.

Richter Reiner Drees sah es als erwiesen an, dass der Mann im Oktober vergangenen Jahres seine Ex-Freundin auf der Christian-Schauerte-Straße mit einem Messer am Hals verletzt hatte. Eine Tötungsabsicht habe man ihm jedoch nicht nachweisen können. Von dem Angeklagten gehe eine erhebliche Gefahr aus, dies würden auch seine Ausraster im Prozess belegen. Er sei deshalb neben seiner Zeit im Gefängnis auch in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen. „Eine Entlassung aus der psychiatrischen Anstalt kann erst erfolgen, wenn von ihm keine Gefahr mehr ausgeht“, so das Gericht.

Diese Maßnahme dürfte für das Opfer zumindest eine kurzfristige Beruhigung sein. „Meine Mandantin hat große Angst vor dem Angeklagten“, erklärte die Anwältin der jungen Frau, Karin Roth, „sie fürchtet sich schon jetzt vor der Zeit, wenn er wieder aus der Haft entlassen wird. Meine Aufgabe wird es sein, sie auch psychisch darauf vorzubereiten. Das wird nicht einfach“, so die Anwältin weiter.

Der Angeklagte selbst hatte im Verfahren immer wieder wirre Aussagen von sich gegeben. Unter anderem hatte er behauptet, seine Ex-Freundin habe Nacktfotos von ihm ins Internet gestellt und ihn vergewaltigt. Auch würde sie mehrere „Albaner“ schützen, die ihn übel verprügelt hätten. Das Gericht vermochte für die merkwürdigen Schilderungen des Neussers keine Anhaltspunkte zu finden.

Gegen das Urteil kann der 34-Jährige allerdings noch Revision einlegen. „Ich gehe fest davon aus, dass er dies auch machen wird“, sagte Nebenklage-Anwältin Karin Roth, „er wird dieses Urteil nicht hinnehmen.“

Sollte es tatsächlich so kommen, müsste sich der Bundesgerichtshof mit der Entscheidung beschäftigen. In jedem Fall bleibt der Angeklagte bis zur endgültigen Rechtskraft des Urteils in Haft.

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