Leiter geht in Pension Fünf Fakten zum Amt für Verkehrsangelegenheiten in Neuss

Neuss · Franz Kolbecker, Leiter des Amtes für Verkehrsangelegenheiten, geht nun in Pension. Aus dem Anlass hat die NGZ fünf Fakten über das Amt zusammengestellt.

 Das Amt für Verkehrsangelegenheiten ordnet auch an, wie und wann die Geschwindigkeit gemessen wird.

Das Amt für Verkehrsangelegenheiten ordnet auch an, wie und wann die Geschwindigkeit gemessen wird.

Foto: Christoph Kleinau

1. Das Amt Die „Verkehrslenker“ wurden abseits vom Rathaus am Neumarkt untergebracht. Viele der 42 Mitarbeiter sieht man dort nur selten – und das sind die Politessen.

2. Aufteilung Das Büro des Amtsleiters liegt zentral zwischen zwei unterschiedlichen Flügeln. Links, das böse Amt, sagt Kolbecher, rechts das gute. Links also der Teil, der vom Bürger etwas will (meistens Geld), rechts der, von dem der Bürger etwas will.

3. „Böses“ Amt Als „böse“ Seite des Amtes gilt vor allem die Bußgeldstelle. Zu ihm gehören zum Beispiel die Mitarbeiter, die den ruhenden Verkehr kontrollieren, Raser „blitzen“ und Autos abschleppen lassen, die zum Beispiel Zugwege bei Schützenfesten blockieren. Allerdings werden in diesem Teil des Amtes auch die Bewohner-Parkausweise für Cityanlieger ausgestellt.

4. „Gutes“ Amt Die Abteilung für allgemeine Verkehrslenkung ist die Servicestelle des Amtes. Bürgeranfragen landen hier ebenso wie Hinweise auf Tempoverstöße oder Parkprobleme. Im Zuge der Bauleitplanung wird hier über Beschilderungen oder verkehrsberuhigende Maßnahmen nachgedacht. Zudem erhalten hier Schwerbehinderte oder Handwerker besondere Parkausweise. Die „Besondere Verkehrslenkung“ kümmert sich um die Sondernutzungen öffentlicher Flächen (etwa durch die Gastronomie) und vor allem um die Verkehrslenkung an Baustellen.

5. Ampeln und Schilder Was immer im Planungsamt ersonnen wird: Die Vorgaben für den Verkehr ordnen allein die Verkehrslenker an. -nau

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