Freibeträge beantragen Finanzamt wirbt für „mehr Netto“

Neuss · Jetzt können die Lohnsteuer-Freibeträge ab 2023 beantragt werden. So erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen.

 Über das Portal „Elster“ können Steuerdaten komplett papierlos übermitteln werden.

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Foto: dpa/Robert Günther

Wer Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2023 berücksichtigen lassen möchte, kann ab sofort bei seinem Finanzamt einen entsprechenden Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. „Durch die Lohnsteuer-Ermäßigung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer früher über ihr Geld verfügen und müssen nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um eine Erstattung mit der Steuererklärung zu beantragen“, informiert Hildegard Schmalbach, Leiterin des Finanzamts Neuss. „Dadurch, dass der Arbeitgeber den Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöht sich dann das monatliche Nettoeinkommen. Allerdings fällt in diesem Fall auch die spätere Erstattung im Rahmen der Steuerklärung geringer aus“, fährt sie fort.

Bei allen Anträgen, die bis zum 31. Januar 2023 eingehen, kann die Lohnsteuer-Ermäßigung bereits ab Jahresbeginn berücksichtigt werden. Wird der Antrag danach gestellt, kann die Ermäßigung erst im darauffolgenden Monat berücksichtigt werden. Arbeitnehmer können mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung einen Freibetrag gleich für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragen. „Sie müssen also nicht mehr jedes Jahr aktiv werden“, so Schmalbach. Eine einjährige Berücksichtigung ist allerdings ebenso möglich wie die spätere Änderung eines einmal beantragten Freibetrags.

Übrigens: Wer für das laufende Jahr bisher noch keinen Ermäßigungsantrag gestellt hat, kann dies bis spätestens zum 30. November 2022 nachholen. Weitere Informationen und Formulare für den Antrag gibt es auf der Startseite des Internetauftritts der Finanzämter in Nordrhein-Westfalen unter www.finanzamt.nrw.de. „Der neue Internetauftritt gibt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich online zu ihren Anliegen umfassend zu informieren oder diese alternativ auf dem digitalen Weg über ein Kontaktformular zu adressieren,“ sagt Schmalbach.

(NGZ)
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