Klimaschutz in Neuss Familie aus Allerheiligen ratlos wegen Fotovoltaik-Anlage

Allerheiligen · Stadt will nach negativem Bescheid Hausbesitzer aus Allerheiligen kontaktieren. Offensichtlich dürfen nur keine schrägen oder senkrecht aufgefächerten Anlagen installiert werden.

 Das Ehepaar Panske würde gern eine Fotovoltaik-Anlage installieren.

Das Ehepaar Panske würde gern eine Fotovoltaik-Anlage installieren.

Foto: Melanie Zanin (MZ)

Vor gut zehn Jahren haben Daniela und Dennis Panske einen Reihenmittelhaus-Neubau in Allerheiligen erworben. Nun hätten sie gern eine Fotovoltaik-Anlage auf ihrem Dach. So weit – so gut. Ihr Vorgehen: sich erst einmal in die Rahmenbedingungen einlesen. Und dabei stießen sie dann recht schnell auf ein Problem. „Nach Paragraph 2 der Gestaltungssatzung zum entsprechenden Bebauungsplan sind Anlagen zur solaren Energiegewinnung auf Dachflächen nur zulässig, sofern sie in diese integriert sind“ erklärt Dennis Panske.

Auf Nachfrage beim Amt für Bauberatung und Bauordnung, so Panske weiter, sei ihnen mitgeteilt worden, dass keine Aussicht auf Erfolg bestünde, von dieser Regelung abzuweichen. „Damit“, sagt Panske enttäuscht, „ist es in einem erheblichen Teil von Allerheiligen praktisch ausgeschlossen, eine Fotovoltaik-Anlage nachzurüsten.“ Und er stellt die Frage, ob diese Regelung aus dem Jahr 2006 vor dem Hintergrund der Energiewende nicht aus der Zeit falle. „In vielen Fällen würden Eigentümer sicherlich auch weniger aus wirtschaftlichen als aus ideellen Erwägungen einen gesellschaftlichen Beitrag leisten wollen. Dieser Weg wird ihnen ohne Not verwehrt“, äußert er sich.

Doch offensichtlich müssen die Panskes ihren Plan doch nicht aufgeben. Auf Nachfrage der Redaktion informiert Marc Bohn, stellvertretender Pressesprecher der Stadt, dass die Formulierung „integriert“ tatsächlich ein Einzelfall sei und lediglich in der Gestaltungssatzung zu diesem speziellen Bebauungsplan auftauche.

„Der ursprünglichen Idee der Festsetzung der Gestaltungssatzung entsprechend werden lediglich schräg oder senkrecht aufgeständerte Fotovoltaik-Anlagen, die vom Dach auffällig abstehen, aufgrund der negativen städtebaulich-gestalterischen Wirkung nicht zugelassen. Die Formulierung wird im Regelfall so ausgelegt, dass flach anliegende Solaranlagen zulässig sind“, erklärt Bohn weiter und betont, dass die Bauberatung der Stadt in diesem Sinne nochmals auf die betroffene Familie zugehen werde. Auch im Stadtrat wurde das Thema in der Sitzung am Freitag besprochen. Jessica Köster (CDU) hatte dazu eine Anfrage gestellt, nachdem sich die Familie an sie gewandt hatte. „Wir sind froh, dass es doch eine Lösung zu geben scheint“, sagt Dennis Panske und sieht den Gesprächen optimistisch entgegen.

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