Prozess in Mönchengladbach Urteil zum Campingplatz-Mord verzögert sich

Neuss/Mönchengladbach · Die Handys der Angeklagten wurden nicht ausgelesen – das wird nachgeholt und verzögert den Prozess.

Zwei der Angeklagten auf der Anklagebank im Mönchengladbacher Landgericht.

Zwei der Angeklagten auf der Anklagebank im Mönchengladbacher Landgericht.

Foto: dpa/Jana Bauch

Überraschende Wendung im Prozess um den Campingplatz-Mord: Statt der für Donnerstag erwarteten Plädoyers vor dem Landgericht Mönchengladbach gab es seitens der Kammer beziehungsweise der Staatsanwaltschaft die Information, dass die Beweisaufnahme noch nicht geschlossen werden könne. Grund ist eine Ermittlungspanne: Nur durch Zufall, weil eine Verteidigerin das Handy ihres Mandanten freigeben lassen wollte, habe sich herausgestellt, dass bislang nicht alle Mobiltelefone der Angeklagten ausgelesen wurden.

Einzige Ausnahme ist das Smartphone der wegen Mordes an ihrem Lebensgefährten angeklagten Neusserin (52); ausgetauschte Nachrichten zwischen ihr und ihrem mitangeklagten Sohn (21) wurden auch bereits ausgewertet. Nachdem nun alle sechs Handys ausgelesen worden seien, habe sich herausgestellt, dass die Handyspeicher der drei wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagten Männer laut Staatsanwaltschaft „umfangreich gelöscht wurden“.

Nun werden die Mobiltelefone an eine Spezialfirma in München gesendet, dort soll versucht werden, diese Daten, darunter Handyfotos, wiederherzustellen. Anschließend werde das LKA die Daten mit einer speziellen Software überprüfen, um etwaige prozessrelevante Informationen zu erlangen und der Kammer zu übermitteln. Dies alles werde einige Wochen dauern, so dass sich der Prozess bis in den Januar 2019 hinziehen dürfte.

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