Kontrolle in Neuss E-Scooter-Fahrer unter Drogen und ohne Versicherungsschutz

Neuss · Die Polizei warnt vor erheblichen Verletzungen nach Zusammenstößen mit E-Scootern – und weist auf gesetzliche Regelungen hin.

 Seit Kurzem sind E-Scooter für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.

Seit Kurzem sind E-Scooter für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.

Foto: dpa/Christoph Soeder

Auch im Neusser Stadtbild sind mehr E-Scooter zu sehen. Doch dass nicht alle Nutzer legal mit den modernen Gefährten unterwegs sind, beweist ein aktueller Fall. Am Mittwoch hielt die Polizei gegen 20 Uhr einen 31 Jahre alten Mann auf einem E-Scooter auf der Brücke oberhalb des Verschiebebahnhofs an. An dem Elektrokleinstfahrzeug fehlte der Versicherungsnachweis. Der Neusser räumte den Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Sein nervöses Verhalten und ein untrüglicher Geruch führten dann noch zum Auffinden von Betäubungsmitteln. Das teilte die Polizei am Donnerstag mit.

Wegen des Verdachts, Drogen konsumiert zu haben und unter deren Einfluss ein Kraftfahrzeug geführt zu haben, musste dem 31-Jährigen eine Blutprobe entnommen werden. Strafverfahren wegen der Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Pflichtversicherungsgesetz wurden von den Beamten eingeleitet.

Seit Kurzem sind E-Scooter für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Entsprechend der gesetzlichen Regelung, sind diese „Elektrokleinstfahrzeuge“ versicherungspflichtig. Darauf weist die Polizei hin. Nicht nur der größtenteils „ungeschützte“ E-Scooter-Fahrer auch potentielle Unfallgegner können bei Zusammenstößen teils erhebliche Verletzungen oder Schäden davontragen. Die Versicherung schützt in solchen Fällen den E-Scooter-Fahrer vor Schadenersatzansprüchen, wenn er mit dem Scooter Dritte schädigt. Das Nutzen unversicherter Elektro-Roller im öffentlichen Straßenverkehr stellt eine Straftat dar. Das Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln zieht mindestens ein empfindliches Bußgeld nach sich, zudem ist der Besitz von Drogen strafbar.

(NGZ)
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