Terrassensaison in Neuss verlängert Corona-Hilfe - Wie Wirte an den Zuschuss kommen

Neuss · In vielen Städten machen derzeit die Wirte ihre Außenflächen winterfest. Weil viele Gäste nach wie vor ungern in geschlossenen Räumen sitzen, verlängern sie die Terrassensaison. Aber kaum eine Stadt unterstützt das finanziell – Neuss hingegen schon.

 Die Terrassensaison wurde jetzt  bis zum 31. Mai 2021 verlängert.

Die Terrassensaison wurde jetzt  bis zum 31. Mai 2021 verlängert.

Foto: Andreas Woitschützke

Die Tinte ist trocken, die Winterhilfe für die Neusser Gastronomie ist beschlossene Sache. Per Dringlichkeitsbeschluss haben Bürgermeister Reiner Breuer und die Vorsitzenden der (alten) Ratsfraktionen am Donnerstag damit auch den Weg frei gemacht, damit Geld zur Unterstützung von Investitionen fließen kann, mit denen die Wirte ihre Außengastronomie winterfest machen können. Maximal 3600 Euro können dazu pro Antragsteller bewilligt werden.

Das Geld kommt aus den Restmitteln des Standortstärkungsfonds und soll möglichst unbürokratisch verteilt werden. Wichtig ist dabei, dass der Zuschuss zweckgebunden ist, nur ein Mal gewährt werden kann, aber nicht zurückgezahlt werden muss. Ein Anspruch auf Gewährung besteht aber ausdrücklich nicht.

Förderanträge können nur bis zum 15. Dezember gestellt werden. Antragsberechtigt ist nur, wer erstens in Neuss eine Gaststätte betreibt, die – zweitens –  über eine genehmigte Außengastronomie verfügt. Die Saison für diese Biergärten oder Terrassenlokale wird mit dem gleichen Dringlichkeitsbeschluss bis zum 31. Mai verlängert. Antragsformulare sind auf der Internetseite der Stadt unter der Rubrik Wirtschaft zu finden und an das Amt für Wirtschaftsförderung zu richten. Anders als beim Standortstärkungsfonds, aus dem Antragsteller maximal 5000 Euro erhalten konnten, müssen die Wirte keine besondere Bedürftigkeit oder gar drohende Insolvenz mehr nachweisen.

Gefördert wird ausschließlich die Anschaffung von Zelten, Pavillons oder Pagoden beziehungsweise von Windschutzelementen. Einer Förderung steht dabei nicht entgegen, wenn die Investition erfolgt, noch bevor der Antrag positiv beschieden ist. Denn die kalte Jahreszeit hat angefangen – und die Zeit drängt.

(-nau)
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