Bauprojekt in Neuss Anwohner rätseln über Baustelle

Neuss · An der Further Straße herrscht seit Monaten Stillstand. Wie geht es dort weiter?

 Das -Bau-Projekt an der Further Straße soll Ende 2020 oder Anfang 2021 fertiggestellt werden.

Das -Bau-Projekt an der Further Straße soll Ende 2020 oder Anfang 2021 fertiggestellt werden.

Foto: Simon Janßen

Bei einigen Anwohnern der Further Straße in der Neusser Nordstadt herrscht Rätselraten. Seit mehr als einem halben Jahr ist an der großen Baustelle neben der Hausnummer 23 kein Fortschritt zu sehen. Zwei große Kräne stehen dort inmitten der Grube. „Mittlerweile wächst dort schon wieder Unkraut“, sagt ein Anwohner, der sich fragt, wann und wie es dort weitergeht.

Wie unsere Redaktion erfuhr, ist der Immobiliendienstleister „Schleich & Haberl“ für das Bauprojekt zuständig. Das Unternehmen mit Sitz in Pfarrkirchen (Bayern) will dort Mietwohnungen errichten. Wie Geschäftsführerin Monika Huber mitteilte, werde das Projekt nach aktuellem Stand wie geplant – also Ende 2020 oder Anfang 2021 – fertiggestellt. „Es ist eine schwierige Baustelle. Und da können immer unvorhergesehen Dinge passieren“, sagt Huber. Zu einer Verzögerung sei es gekommen, da die Absicherung der angrenzenden Gebäude mehr Zeit in Anspruch genommen habe, als geplant. „Die Qualität muss stimmen“, sagt Huber. Zudem verfüge man ohnehin über ein kleines Zeitpolster, sodass der planmäßigen Fertigstellung nichts im Weg stehe.

Nach Angaben von Stadtsprecher Peter Fischer hat das Unternehmen der Verwaltung bereits mitgeteilt, dass die Rohbautätigkeiten an diesem Bauvorhaben voraussichtlich am 26. August dauerhaft aufgenommen werden.

Aber was wird eigentlich genau auf diesem Gelände in der Nähe des Hauptbahnhofs entwickelt? Insgesamt sollen dort 62 Wohnungen entstehen: Neun Ein-Zimmerwohnungen, 40 Zwei-Zimmerwohnungen und 13 Drei-Zimmer-Wohnungen. Die Baukosten betragen rund 11,8 Millionen Euro. 16 Wohnungen sollen preisgedämpft vermietet werden. Günstiger Wohnraum, den die Stadt Neuss gut gebrauchen kann.

Der Vorteil nach Angaben des Unternehmens an dem Vorhaben: Eine Eigennutzung sei durch das rechtliche Konstrukt ausgeschlossen, somit könnten keine Interessenskonflikte zwischen Eigennutzern und Mietern entstehen. „Möglich ist dies, da Käufer keine konkrete Wohnung, sondern Teileigentum an der Wohnanlage erwerben, das in Form von Tiefgarageneinzelstellplätzen und Kellerabstellräumen gebildet wird“, heißt es.

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