Kontrollen in Neuss 198 Verfahren wegen Verstößen gegen Corona-Regeln eingeleitet

Neuss · Gerade zu Beginn der Pandemie wurden viele Verstöße registriert – insbesondere zur sogenannten Zwei-Personen-Regel aus den Frühjahrsmonaten. Die meisten Verfahren laufen noch.

 Eine Corona-Streife beim Einsatz zu Beginn der Pandemie.

Eine Corona-Streife beim Einsatz zu Beginn der Pandemie.

Foto: JA/Andreas Woitschützke

Die Stadt Neuss hat bislang insgesamt 198 Verfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung eingeleitet. Das teilt Stadtsprecherin Nicole Bungert auf Anfrage unserer Redaktion mit. Die Einleitung der Verfahren beruhe sowohl auf polizeilichen wie auch auf eigenen Ermittlungen durch städtische Behörden wie zum Beispiel den Kommunalen Ordnungs- und Sicherheitsdienst (KSOD).

Die meisten Verstöße wurden allerdings zu Beginn der wegen der Corona-Pandemie in Kraft getretenen Regelungen registriert. „Ein Großteil der Verfahren laufen noch und sind nicht vollständig abgeschlossen, da die Einspruchsfristen noch laufen“, erklärt Bungert. „Es handelt sich jedoch fast ausschließlich um Verstöße gegen das Kontaktverbot.“ Als Beispiel nennt sie die sogenannte Zwei-Personen-Regel aus den Frühjahrsmonaten. Diese ist aber wie viele andere Maßnahmen auch inzwischen längst gelockert worden. Die jeweils gültigen Maßnahmen sind in der Corona-Schutzverordnung de Landes festgehalten, die ständig fortgeschrieben wird. Die aktuelle Verordnung ist am 2. Juli in Kraft getreten und gilt noch bis 15. Juli. Dann folgt die Fortschreibung.

Zu Beginn der Pandemie hatte das Land festgelegt, wie Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung durch die zuständigen Behörden als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden sind. Wer im März zum Beispiel gegen das Kontaktverbot verstieß und dabei erwischt wurde, musste – je nach Art des Verstoßes – mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 200 Euro rechnen.

(abu)
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