Neuss Neugestaltung des Freithofs hat begonnen

Neuss · Die Toilettenanlage wird entfernt und die Fläche eingeebnet. Weitere Maßnahmen folgen 2017.

 Mehrere Arbeiter kümmern sich um die Maßnahmen.

Mehrere Arbeiter kümmern sich um die Maßnahmen.

Foto: woi

Neuss (jasi/-nau) Es wird gebaggert und geschaufelt neben dem Quirinus-Münster. Bürger, die durch das Herz der Stadt flanieren, bemerken schnell: Es tut sich etwas im westlichen Bereich des Freithofs. "Aktuell werden die Toilettenanlagen entfernt und die Fläche eingeebnet", sagt Miriam Hartig vom städtischen Presseamt. Die weiteren Maßnahmen zur bereits beschlossenen und durchfinanzierten Neugestaltung können nach Angaben der Verwaltung voraussichtlich erst 2017 vorgenommen werden.

Damit die Maßnahmen möglich wurden, musste sich die Stadt jedoch erst mit dem Wirt der Gaststätte "Schwan" einigen, die seit Juli 2014 in dem Bereich eine Außengastronomie eingerichtet hatte.

Ein Streit entwickelte sich, als die Stadt den Pachtvertrag aufkündigte, der die Einrichtung eines Biergartens auf der Fläche zwischen Markt und Münster möglich machte. Dabei berief sich die Kommune auf eine Ausstiegsklausel in dem Vertrag, die ihr ein vorzeitiges Kündigungsrecht für den Fall einräumt, dass dies im öffentlichen Interesse nötig sei. Als der Pfingststurm "Ela" 2014 die Bäume am Platz ramponiert hatte, und die Stadt sie fällen ließ, bestand dieses Interesse darin, die unvollendet gebliebene Platzgestaltung abzuschließen. Zum 31. Oktober gab der Inhaber die Fläche an die Stadt zurück. Zuvor einigten sich beide Parteien auf einen Teilvergleich: Das Gasthaus hat das Recht, immer dann auf dem neuen Freithof eine Außengastronomie anzubieten, wenn - etwa zum Schützen- und Hansefest - die Terrasse auf dem Markt geräumt werden muss. Mit dem Abschluss des Teilvergleichs ist die gerichtliche Auseinandersetzung mit der Schwan Gastronomie aber nicht abgeschlossen. Der Schwan wird seine Klage vor dem Landgericht Düsseldorf als Fortsetzungsfeststellungsklage weiter betreiben. Vorprozessual hatte der Wirt seinen Schaden mit "einem niedrigen sechsstelligen Betrag" beziffert.

(NGZ)
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