Tradition im Kindergarten Koalition: Rettung für die Kita-Übernachtungsaktionen

Neuss · Kita-Übernachtungen von „Bald-Schulkindern“ sind nach Ansicht des Ministeriums genehmigungspflichtig, weil es sich um eine Nutzungsänderung handelt. Die Politik in Neuss sucht nach einer einfachen Lösung, sie trotzdem zu erhalten.

 Helga Koenemann und Michael Klinkicht: „Möglichst unbürokratische Lösung.“

Helga Koenemann und Michael Klinkicht: „Möglichst unbürokratische Lösung.“

Foto: Woitschützke, Andreas (woi)

Zum Abschluss der Zeit im Kindergarten soll es auch künftig eine Übernachtungsaktion für die angehenden Schulkinder  geben dürfen. Um das zu erreichen, haben CDU und Grüne gemeinsam einen Antrag an den Jugendhilfeausschuss auf den Weg gebracht, in dem die Koalition eine unbürokratische Regelung dazu einfordert. Und das mit klaren Richtlinien, damit die Träger auch wissen, woran sie sind. Möglich wäre zum Beispiel, skizzieren die Fraktionsvorsitzenden Helga Koenemann (CDU) und Michael Klinkicht (Grüne) in ihrem Antrag eine Möglichkeit, dass die Träger einen Rahmenantrag stellen  und die jeweilige Übernachtungsaktion dann nur noch der Verwaltung gegenüber anzeigen müssen.

Zwei Dinge hebt die Koalition dabei hervor. Erstens: Eine Übernachtung im Kindergarten bleibt ein Einzelfall und für die Kinder ein – im wahrsten Sinne des Wortes  einmaliges Erlebnis. Zweitens: Die Sicherheit der übernachtenden Kinder muss gewährleistet sein.

Mit ihrem Antrag reagiert die Koalition auf eine Diskussion, die derzeit landauf, landab geführt wird. Angestoßen wurde sie durch eine Anfrage der Bauaufsicht der Stadt Wuppertal an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. Mit der wollte die Stadt Wuppertal klären, ob Übernachtungen in Kitas genehmigungspflichtig seien – und erhielten prompt die Bestätigung. Nach Ansicht des Ministeriums gelten Übernachtungsaktionen als genehmigungspflichtige Nutzungsänderung, die beantragt und bewilligt werden müsste – und möglicherweise Investitionen in Brandschutz nach sich ziehen kann. Klagen von Kita-Betreibern lassen befürchten, heißt es im Antragstext der Koalition, dass damit ein hoher bürokratischer Aufwand verbunden sein könnte, den die Träger am Ende vielleicht scheuen. Das städtische Jugendamt könnte sich ja das Beispiel der Stadt Gummersbach orientieren – und demnächst berichten.

(-nau)
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