Neuss Napp erlaubt Sonntags-Einkauf

Neuss · Weil eine Stimme sich im Nachhinein als ungültig erwies, hat der Antrag des Einzelhandels zu zwei verkaufsoffenen Sonntagen keine Rats-Mehrheit. Das Shoppen an diesem Sonntag genehmigte der Bürgermeister trotzdem.

 Am Sonntag sind in der Innenstadt und im Rheinpark-Center die Geschäfte von 13 bis 18 Uhr geöffnet.

Am Sonntag sind in der Innenstadt und im Rheinpark-Center die Geschäfte von 13 bis 18 Uhr geöffnet.

Foto: Archiv

In einem spektakulären Alleingang hat Bürgermeister Herbert Napp gestern entschieden, dass am Sonntag die Geschäfte in der Neusser Innenstadt und im Rheinpark-Center von 13 bis 18 Uhr geöffnet werden können. Napp tat dies mit einer Dringlichkeitsentscheidung, die er, so wie es formal vorgesehen ist, von einem Ratsmitglied mit unterschreiben ließ. Dazu war CDU-Parteichef Jörg Geerlings bereit.

Zu diesem Zeitpunkt waren SPD und Grüne noch von einem politischen Erfolg ausgegangen, weil Napp ihnen mitgeteilt hatte, dass sie mit ihrer Annahme Recht haben, der Stadtrat habe am vergangenen Freitag einen rechtswidrigen Beschluss gefasst. Der Rat hatte mit 30:29-Stimmen den Anträgen von Innenstadt-Handel und Rheinpark-Center auf zwei weitere verkaufsoffene Sonntage am 7. November und 5. Dezember stattgegeben.

Unmittelbar nach der Abstimmung hatten SPD und Grüne angekündigt, den Beschluss durch die Kommunalaufsicht überprüfen zu lassen. Denn eine Ja-Stimme war mit Kreisen an den Enden des Kreuzchens gekennzeichnet. Napp hatte spontan erklärt, dass er diese Stimme für ungültig halte und das Verhalten des Ratsmitglieds als "außerordentlich miserabel" bezeichnet. Weil das Rechtsamt die Stimmabgabe jedoch als gültig bezeichnete, folgte ihm Napp.

Gestern folgte er der Einlassung von SPD und Grünen. Die hatten sich in ihrer Argumentation auch auf ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes gestützt, das 1990 in einem vergleichbaren Fall entschieden hatte, dass Stimmzettel, die über das einfache Ankreuzen hinaus eine deutlich abweichende Kennzeichnung aufweisen, als ungültig angesehen werden müssten.

Napp: "Ich schließe mich der Auffassung des OVG an. Entgegen meiner Entscheidung in der Ratssitzung ist die besonders gekennzeichnete Stimme als ungültig anzusehen. Demnach ist der Ratsbeschluss nicht ordnungsgemäß zustande gekommen, und der Beschlussvorschlag hat keine erforderliche Mehrheit gefunden."

Dennoch kann der Handel am Sonntag seine Geschäfte öffnen. "Um Schaden für den Einzelhandel abzuwenden, erlaube ich per Dringlichkeitsentscheidung, die Geschäfte nur an diesem Sonntag so wie beantragt zu öffnen." Für den 7. Dezember gibt es keine Genehmigung. Der Einzelhandel habe, so Napp, bereits in Werbung für den verkaufsoffenen Sonntag investiert. Eigentlich muss der Stadtrat entscheiden, aber eine fristgerechte Einladung ist bis Sonntag nicht möglich. "Ich weiß nicht, ob ich mich freuen soll", sagte Christoph Napp-Saarbourg, Vorsitzender der Händlergemeinschaft ZIN.

"Die Situation ist unbefriedigend, denn es fließt Umsatz in benachbarte Städte ab." CDU-Fraktionschef Karl Heinz Baum: "Die Verantwortung für das Hin und Her trägt die Opposition, die uns aus populistischen Gründen eine Niederlage zufügen wollte. In allen Städten um uns herum sind vier Einkaufssonntage kein Problem."

(NGZ)
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