Zu lebenslanger Haft verurteilter Mörder Nachspiel im Mordprozess

Zu lebenslanger Haft verurteilter Mörder · Marco Henkel bleibt ein rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilter Mörder. Auch der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Düsseldorfer Landgerichtes aus dem Dezember 2002 gegen den inzwischen 40-Jährigen, der am 29. Januar 2001 den damals 83-jährigen Volksmusikliebhaber Willi Hädicke in dessen Wohnung im Rheinparkcenter mit 14 Messerstichen grausam umgebracht hat.

Hädicke hatte ihn beim Stehlen erwischt. Über 25 Verhandlungstage hatte sich der Indizienprozess hingezogen, weil der Angeklagte ein bei der Polizei abgelegtes Geständnis am ersten Verhandlungstag widerrief. Dieses sei ihm abgenötigt worden, erklärte er, nannte sich noch im Schlusswort unschuldig. Die gesamte Beweisaufnahme des Landgerichtes muss das Neusser Amtsgericht nun doch noch einmal aufarbeiten. Ab dem 20 Januar sitzen dort zwei Zeugen des damaligen Prozesses auf der Anklagebank. Sie sollen vor Gericht gelogen haben. Der Vorwurf: Versuchte Strafvereitelung zugunsten des Mörders. (-nau)

(NGZ)
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